14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Bamberg Urteil15.07.2002

Mängel an Immobilie müssen vor Verkauf offenbart werdenZur Offen­ba­rungs­pflicht von Mängeln beim Hausverkauf

Immobi­li­en­käufer müssen vor dem Kauf eines Gebäudes vollständig über dessen Mängel aufgeklärt werden. Das geht aus zwei Urteilen des Oberlan­des­ge­richts Bamberg hervor.

Das OLG hat jüngst in zwei ähnlich gelagerten Fällen zur Offenbarungspflicht von Mängeln beim Immobi­li­e­n­erwerb Stellung genommen. In dem einen Fall ging es um unangenehme, in unter­schied­lichen zeitlichen Intervallen auftretende Geruchs­be­läs­ti­gungen, die von einem technisch unzureichend angelegten (zu wenig Gefälle, zu geringer Durchmesser) Abwasserkanal im Keller eines Mehrfa­mi­li­en­wohn­hauses ausgingen. Im zweiten Fall handelte es sich um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall der Westseite eines Einfa­mi­li­en­hauses. Beide Mängel waren bei einmaliger und oberflächlicher Besichtigung für den Laien nicht ohne weiteres erkennbar.

In beiden Fällen hat das Oberlan­des­gericht Bamberg nach Feststellung positiver Kenntnis des Verkäufers vom Mangel eine Offen­ba­rungs­pflicht gegenüber dem erkennbar ahnungslosen Käufer bejaht. Die Verletzung dieser Offen­ba­rungs­pflicht führte im einen Fall zur Unwirksamkeit des vertraglich vereinbarten Gewähr­leis­tungs­aus­schlusses, im anderen Fall zur berechtigten Anfechtung des Kaufvertrages, jedesmal also zum Klageerfolg des Käufers wegen arglistigen Verschweigens eines erheblichen Mangels durch den Verkäufer.

Urteile:

OLG Bamberg, Urt. v. 15.07.2002, Az. 4 U 196/01

OLG Bamberg, Urt. v. 26.06.2002, Az. 3 U 165/01

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Bamberg vom 24.03.2003

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1133

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI