18.10.2024
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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss22.02.2012

Blitzerfotos müssen Fahreridentität zweifelsfrei feststellen lassenBei Zweifeln: Weitere Indizien erforderlich

Blitzerfotos müssen geeignet sein die Fahreridentität zweifelsfrei, anhand von charak­te­ris­tischen Merkmalen des Betroffenen, festzustellen. Liegen Zweifel vor, so können diese durch weitere Indizien beseitigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Bamberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Frau vom Amtsgericht Landsberg am Lech wegen zu dichten Auffahrens zu einer Geldbuße von 160 € verurteilt. Des Weiteren wurde gegen sie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Das Gericht war von der Fahrereigenschaft der Frau aufgrund eines Blitzerfotos überzeugt. Die Frau bestritt jedoch das Fahrzeug gefahren zu haben. Das Foto sei zu unscharf, um sie zu identifizieren. Sie legte daher Rechts­be­schwerde ein.

Mangelnde Qualität des Blitzer-Fotos

Das Oberlan­des­gericht Bamberg entschied zu Gunsten der Frau. Ein Blitzerfoto müsse eine gewisse Qualität aufweisen, um eine Person als Fahrer eines PKW zu identifizieren. Eine solche Qualität habe die Aufnahme hier nicht gehabt. Eine unein­ge­schränkte Identifizierung sei nicht möglich gewesen.

Fehlende Ausführungen des Amtsgerichts zur Identifizierung

Aufgrund der eingeschränkten Bildqualität hätte nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts das Amtsgericht näher darlegen müssen, warum es dennoch die Frau als Fahrerin identifizierte. Es hätte die charak­te­ris­tischen Merkmale der Frau, die für die richterliche Überzeugung bestimmend waren, benennen und beschreiben müssen. Daran habe es hier gefehlt.

Identifizierung durch weitere Indizien möglich

Seien Blitzerfotos zur Identifizierung nur eingeschränkt zu gebrauchen, so das Oberlan­des­gericht weiter, können verbleibende Zweifel durch weitere Indizien ausgeräumt werden. Ein solches Indiz liege beispielsweise darin, ob der Fahrzeughalter den PKW an dem Tag jemand anderes überlassen hat oder nicht.

Aufhebung des Amtsge­richts­urteils

Die Verurteilung wurde vom Oberlan­des­gericht aufgehoben und zur Neuentscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)

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