18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil18.06.2009

"Synergetik-Therapie" ohne Approbation als Arzt oder Heilprak­ti­ker­er­laubnis weiterhin verbotenHeilbehandlung kann zu ernstlichen Gesund­heits­ge­fahren führen

Die Therapieform der Synergetik stellt eine Heilbehandlung darstellt, die der Therapeut ohne eine Erlaubnis nach dem Heilprak­ti­ker­gesetz nicht ausüben darf. Dies hat das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht entschieden.

Einer der beiden Kläger des Verfahrens (AZ 8 LC 6/07) versteht sich als Begründer der "Synergetik-Therapie". Er eröffnete in Goslar gemeinsam mit der Klägerin im Paral­lel­ver­fahren (AZ 8 LC 9/07) zur Klärung der Zulässigkeit seiner synergetischen Tätigkeit ein "Infor­ma­ti­o­nscenter", in dem die Synergetik-Therapie angeboten wurde. Beide Kläger verfügen weder über eine Approbation als Arzt bzw. Psychotherapeut noch über eine Heilpraktikererlaubnis und halten medizinische Kenntnisse für ihre Tätigkeit auch nicht für erforderlich. Die Synergetik-Therapie stellt aus Sicht der Kläger eine ungefährliche Anleitung zur Selbstheilung bei nahezu allen körperlichen und seelischen Krankheiten und Befind­lich­keits­s­tö­rungen dar. Heilung geschehe nicht durch die von der Schulmedizin durchgeführte Symptom­bekämpfung, sondern durch aktive Bewäl­ti­gungs­arbeit im Inneren des Klienten, durch sog. Hinter­grund­auf­lösung - wie sie von den synergetisch geschulten Klägern angeboten werde. Dazu spiele der jeweilige Synergetik-Therapeut sanfte Medita­ti­o­nsmusik ein, lese einen Tiefen­ent­span­nungstext vor und begleite den Klienten auf einer sog. Innenweltreise.

Möglichkeit der Gesund­heits­ge­fährdung vor allem bei psychisch erkrankten Personen

Der Landkreis untersagte im Jahr 2004 die Ausübung der Synergetik-Therapie, wie sie sich ihm damals darstellte. Er vertritt die Ansicht, die Tätigkeit der Kläger stelle eine Heilbehandlung dar, führe zu Gesund­heits­ge­fahren und sei deshalb nach dem Heilprak­ti­ker­gesetz verboten. Die von den Klägern angewandte Technik könne vor allem bei psychisch erkrankten Personen Schäden verursachen. Außerdem könnten diejenigen, die der synergetischen Heilmethode vertrauten, davon abgehalten werden, rechtzeitig schul­me­di­zi­nische Hilfe durch einen Arzt in Anspruch zu nehmen, was etwa bei Krebs­er­kran­kungen dringend erforderlich sei.

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht ist der Ansicht des Landkreises weitgehend gefolgt und hat deshalb die von den Klägern eingelegten Berufungen gegen die klage­ab­wei­senden Urteile des Verwal­tungs­ge­richts Braunschweig vom 23. November 2006 zurückgewiesen. Es handelt sich um die bundesweit ersten Urteile eines Oberver­wal­tungs­ge­richts zur Synergetik-Therapie.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 18.06.2009

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8026

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI