18.01.2025
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18.01.2025  
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ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil27.06.2017

Keine zusätzliche Flüchtlings­anerkennung für syrische Schutzsuchende bei bereits zuerkanntem subsidiärem SchutzLängerer Aufenthalt im westlichen Ausland kein hinreichender Anhaltspunkt für drohende politische Verfolgung

Das Nieder­säch­sische Ober­verwaltungs­gericht hat der "Aufsto­ckungsklage" eines Syrers, der über den ihm zuerkannten sogenannten subsidiären Schutzstatus hinaus seine Anerkennung als Flüchtling beanspruchte, den Erfolg versagt und eine gegenteilige Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Oldenburg insoweit abgeändert.

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hatte sich zunächst auf den - in der oberge­richt­lichen Rechtsprechung weitgehend geteilten - Standpunkt gestellt, dass die illegale Ausreise aus Syrien, die Asylan­trag­stellung und der längere Aufenthalt im westlichen Ausland für sich genommen keinen hinreichenden Anhaltspunkt dafür bilden, dass der Betroffene bei einer - wegen des subsidiären Schutzstatus rein hypothetischen - Rückkehr nach Syrien politische Verfolgung erleiden würde. Auch der Umstand, dass der Kläger mit seiner Ausreise einer Einberufung zum Wehrdienst zuvorgekommen ist, macht ihn nach der Einschätzung des Oberver­wal­tungs­ge­richts ohne das Hinzutreten weiterer Umstände in den Augen der syrischen Machthaber nicht verdächtig, über die Flucht vor der Bürger­kriegs­si­tuation hinaus politische Opposition betreiben zu wollen.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

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