21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss22.03.2011

Apotheke darf nicht auf Erhebung der Rezeptgebühr verzichtenVorgehensweise stellt Verstoß gegen die gesetzliche Arznei­mit­tel­preis­bindung dar

Eine deutsche (Versand-)Apotheke ist nicht berechtigt, den gesetzlich Kranken­ver­si­cherten die Zahlung der Rezeptgebühr bei der Abgabe verschrei­bungs­pflichtiger Arzneimittel zu ersparen. Dies entschied das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt eine Versandapotheke. Er hat Versicherten der gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung über deren Krankenkassen "Zuzah­lungs­gut­scheine" zukommen lassen und diese bei einer späteren Bestellung von verschreibungs- und damit zuzah­lungs­pflichtigen Medikamenten eingelöst. Dadurch hat er seinen Kunden die Eigen­be­tei­ligung ersparen wollen. Gegenüber den Krankenkassen hat er so abgerechnet, als wäre die Rezeptgebühr vereinnahmt worden. Die Apothekerkammer hat diese Vorgehensweise untersagt.

Klage in allen Instanzen erfolglos

Das Verwal­tungs­gericht Osnabrück hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Mit der nunmehr erfolgten Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung ist das Urteil rechtskräftig geworden.

Vorteils­ge­währung verstößt zugleich gegen Preisbindung und sozia­l­ver­si­che­rungs­rechtliche Zuzah­lungs­re­ge­lungen

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hatte eine Stundung der gesetzlichen Zuzahlungen bereits in zwei Eilent­schei­dungen am 20. Juni 2008 und am 16. Oktober 2008 verneint. Nunmehr hat das Gericht seine Auffassung bekräftigt, dass ein Verstoß gegen die gesetzliche Arznei­mit­tel­preis­bindung immer schon dann vorliegt, wenn eine Apotheke dem Versicherten bzw. Kunden gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt, die den dortigen Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen, als in einer anderen Apotheke. Dies gilt gerade auch dann, wenn die gegen die Preisbindung verstoßende Vorteils­ge­währung zugleich mit einem Verstoß gegen die sozia­l­ver­si­che­rungs­recht­lichen Zuzah­lungs­re­ge­lungen verbunden ist.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss11365

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI