18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 34294

Drucken
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss21.08.2024

Durch zwei regelmäßig stattfindende Großver­an­stal­tungen erlangt ein Festivalgelände nicht den dauerhaften Charakter eines Fest- bzw. Ausstel­lungs­platzesFestivalgelände bleibt weiterhin Grünland - Baugenehmigung nicht erforderlich

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat eine bauauf­sichtliche Verfügung des Landkreises Verden zur Beschränkung der durch das MOYN-Festival zu nutzenden Flächen und der Teilnehmerzahl außer Vollzug gesetzt.

In der Zeit vom 22. bis zum 25. August 2024 soll in der Gemeinde Oyten südlich der Ortslage von Fischerhude auf Grünlandflächen beidseits des Flusses Wümme wie in den Vorjahren das MOYN-Festival stattfinden. In dessen Rahmen werden ein vielfältiges Musik- und Kulturprogramm auf verschiedenen Bühnen, Workshops und andere Veranstaltungen geboten. Den Besucherinnen und Besuchern stehen zudem ein umfangreiches gastronomisches Angebot sowie Möglichkeiten zur Übernachtung auf einer zum Campen vorgesehenen Fläche zur Verfügung. Im Jahr 2023 waren bis zu 4.500 Personen (3.500 zahlende Gäste, 1.000 Mitar­bei­te­rinnen und Mitarbeiter) auf dem Festivalgelände anwesend.

Aus Natur­schutz­gründen soll das Festivalgelände etwas verlegt werden und wegen mehr Personen als im Vorjahr auch erweitert werden

In diesem Jahr plant die Veranstalterin mit bis zu 6.500 Personen (4.500 zahlende Gäste, 2.000 Mitar­bei­te­rinnen und Mitarbeiter). Ferner soll das Festivalgelände nach Westen erweitert werden, um aus Natur­schutz­gründen nicht mehr nutzbare Flächen entlang der Wümme zu ersetzen. Mit diesen Erweiterungen ist der Landkreis Verden nicht einverstanden. Er ist der Auffassung, dass das Festival einer Baugenehmigung bedürfe, die nach der geltenden Rechtslage nicht erteilt werden könne. Da die Gemeinde aber zur künftigen Ermöglichung von Genehmigungen einen Bebauungsplan aufstellen wolle, sei er bereit, das Festival weiterhin zu dulden, allerdings nur in der bisherigen Größenordnung. Mit bauauf­sicht­licher Verfügung vom 5. August 2024 hat er deshalb mit sofortiger Wirkung die Personenzahl auf maximal 4.500 beschränkt und die Westerweiterung des Geländes untersagt.

Verwal­tungs­gericht lehnt Eilantrag ab

Den gegen diese Verfügung gerichteten Eilantrag der Veranstalterin hatte das Verwal­tungs­gericht mit Beschluss vom 19. August 2024 (Az.: 2 B 1292/24) aus verfah­rens­recht­lichen Gründen abgelehnt.

Nieder­säch­sisches Oberver­wal­tungs­gericht: Bei dem MOYN-Festival handele es sich nicht um eine bauliche Anlage

Auf die dagegen erhobene Beschwerde hat der 1. Senat des Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht den verwal­tungs­ge­richt­lichen Beschluss geändert und die Verfügung des Landkreises außer Vollzug gesetzt. Bei dem MOYN-Festival handele es sich nicht um eine bauliche Anlage oder eine sonstige nach Baurecht zu beurteilende Grund­s­tücks­nutzung. Das Festivalgelände erlange durch das MOYNFestival und eine weitere dort regelmäßig stattfindende Großver­an­staltung nicht dauerhaft den Charakter eines Fest- bzw. Ausstel­lungs­platzes, sondern stelle sich weiterhin als Grünland dar. Deshalb dürfe der Landkreis keine baurechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Grund­s­tücks­nutzung als solcher stellen.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss34294

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI