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Landgericht Berlin II Urteil25.06.2024

Positivmerkmal Parkplatz­angebot in Berliner Mietspiegel 2021 auch bei kosten­pflichtiger Überlassung oder fehlender Nutzung durch MieterStreit über Mieterhöhung

Das Positivmerkmal Parkplatz­angebot im Berliner Mietspiegel 2021 greift auch dann, wenn das Angebot kostenpflichtig ist und vom Mieter nicht genutzt wird. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung seit dem Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte über eine Mieterhöhung. Dabei war unter anderem streitig, ob das Positivmerkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes PKW-Parkplatz­angebot in der Nähe" im Berliner Mietspiegel 2021 auch dann erfüllt ist, wenn das Angebot kostenpflichtig ist und vom Mieter gar nicht genutzt wird. Das Amtsgericht bejahte dies. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.

Vorliegen des Positivmerkmals Parkplatz­angebot

Das Landgericht Berlin II bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Das Positivmerkmal Parkplatz­angebot liege vor. Es sei dabei unerheblich, dass die Überlassung kostenpflichtig ist. Auch auf eine Nutzung des Mieters oder ein von der Vermieterin unterbreitetes Angebot zur Nutzung komme es nicht an.

Quelle: Landgericht Berlin II, ra-online (zt/WuM 2025, 93/rb)

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