Landgericht Berlin Urteil14.01.2019
Parkplatz in der Nähe gilt als wohnwerterhöhend trotz KostenpflichtPkw-Stellplatz für Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete beachtlich
Das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe" ist auch dann wohnwerterhöhend, wenn der Stellplatz kostenpflichtig ist. Er ist daher der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte eine Wohnungs-Vermieterin in Berlin eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei war unter anderem strittig, ob das Vorhandensein des Pkw-Parkplatzangebots als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen sei. Der Mieter verneinte dies, da er für den Stellplatz eine monatliche Miete von 69 EUR zahlen musste. Nachdem das Amtsgericht über den Fall entschied, musste das Landgericht Berlin eine Entscheidung treffen.
Parkplatzangebot gilt als wohnwerterhöhend
Das Landgericht Berlin entschied gegen den Mieter. Das Parkplatzangebot erfülle das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe" und sei damit als wohnwerterhöhend bei der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Der Umstand, dass der Miete für den Stellplatz ein Entgelt bezahlen muss, spiele keine Rolle.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2019, 665/rb)