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Landgericht Berlin Urteil14.01.2019

Parkplatz in der Nähe gilt als wohnwert­er­höhend trotz KostenpflichtPkw-Stellplatz für Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete beachtlich

Das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatz­angebot in der Nähe" ist auch dann wohnwert­er­höhend, wenn der Stellplatz kostenpflichtig ist. Er ist daher der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte eine Wohnungs-Vermieterin in Berlin eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei war unter anderem strittig, ob das Vorhandensein des Pkw-Parkplatz­an­gebots als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen sei. Der Mieter verneinte dies, da er für den Stellplatz eine monatliche Miete von 69 EUR zahlen musste. Nachdem das Amtsgericht über den Fall entschied, musste das Landgericht Berlin eine Entscheidung treffen.

Parkplatz­angebot gilt als wohnwert­er­höhend

Das Landgericht Berlin entschied gegen den Mieter. Das Parkplatz­angebot erfülle das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatz­angebot in der Nähe" und sei damit als wohnwert­er­höhend bei der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Der Umstand, dass der Miete für den Stellplatz ein Entgelt bezahlen muss, spiele keine Rolle.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2019, 665/rb)

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