23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil03.12.2015

Kranken­versicherungs­beiträge auf Kapita­l­ab­fin­dungen und Sofortrenten gerechtfertigtAbfindung und Sofortrente sind gemäß bundesweit geltenden "Beitrags­verfahrens­grundsätzen Selbstzahler" beitrags­pflichtig

Legen freiwillig Versicherte die Kapitalleistung aus einer durch den Arbeitgeber abgeschlossenen Lebens­ver­si­cherung in Form einer Direkt­ver­si­cherung in einer Sofort­renten­versicherung an, sind sowohl die Kapitalleistung aus der Lebens­ver­si­cherung als auch die Sofortrente beitrags­pflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflege­ver­si­cherung. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Der Arbeitgeber hatte 1975 für den Kläger eine Kapita­l­le­bens­ver­si­cherung in Form einer Direktversicherung abgeschlossen. Im März 2013 ergab sich daraus eine Kapitalabfindung von knapp 116.000 Euro. Hierauf erhoben Kranken- und Pflege­ver­si­cherung Beiträge, wobei die Kapita­l­ab­findung entsprechend der gesetzlichen Regelungen durch 120 geteilt wurde und aus diesem Monatsbetrag Beiträge von monatlich rund 150 Euro in der Krankenversicherung und etwa 20 Euro in der Pfleg­ver­si­cherung errechnet wurden. Hiergegen wandte sich der Kläger und machte geltend, dass ihm die Kapita­l­ab­findung nicht ausgezahlt worden sei. Er hatte einen Betrag von rund 113.000 Euro direkt in eine Sofor­t­ren­ten­ver­si­cherung investiert, durch diese wurden ihm ab dem 1. April 2013 monatlich etwa 500 Euro ausgezahlt. Die Kranken­ver­si­cherung stellte sich nun auf den Standpunkt, dass der Kläger nicht nur die Beiträge für die Kapita­l­ab­findung zahlen müsse, sondern zusätzlich noch rund 74 Euro monatlich auf die Sofortrente und legte dies entsprechend im Wider­spruchs­be­scheid fest.

Gerichte bejahen Beitragspflicht

Das Sozialgericht Koblenz hat die hiergegen erhobene Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers vor dem Landes­so­zi­al­gericht Rheinland-Pfalz blieb erfolglos. Nach den auf gesetzlicher Grundlage erlassenen bundesweit geltenden "Beitrags­ver­fah­rens­grund­sätzen Selbstzahler" des Spitzen­ver­bandes Bund der Krankenkassen seien sowohl die Kapita­l­ab­findung als auch die Sofortrente beitrags­pflichtig, weil es sich um zwei verschiedene Versicherungen handele und nicht aus der ersten Versicherung nur eine Rentenzahlung anstelle einer Kapita­l­ab­findung erlangt worden sei.

Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22113

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI