18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 26151

Drucken
Urteil19.06.2018Landessozialgericht Niedersachsen-BremenL 16 KR 43/16
Vorinstanz:
  • , Urteil10.07.2018
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil19.06.2018

Tabak ist keine Droge im Sinne der Ab­rechnungs­bestimmungen zum Kranken­haus­vergütungs­rechtKrankenkasse muss keinen Nikotin-Entzug für Baby zahlen

Tabak ist keine Droge im Sinne der Ab­rechnungs­bestimmungen zum Kranken­haus­vergütungs­recht. Dies hat das Landes­so­zi­al­gericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde, die Behandlung eines Frühchens, das in der 30. Schwan­ger­schaftswoche von seiner damals 38jährigen Mutter im AKH Celle zur Welt gebracht wurde. Das Geburtsgewicht betrug 1060 Gramm. Die Mutter hatte das Kind während der Schwangerschaft durch Tabakkonsum "kleingeraucht". Durch den Nikotinentzug litt es nach der Geburt an erheblichen Atem- und Herzproblemen und musste inten­siv­me­di­zinisch behandelt und beatmet werden. Erst nach mehr als sieben Wochen konnte es entlassen werden.

Krankenhaus rechnete Drogen­ent­zugs­syndrom ab

In der Schlussrechnung berechnete das Krankenhaus u.a. ein Drogenentzugssyndrom. Dies wollte die Krankenkasse nicht vergüten, da Tabak und Nikotin nach ihrer Ansicht keine Drogen seien. Dem hielt das Krankenhaus im Klageverfahren entgegen, dass die Fachge­sell­schaft der Kinder­kran­ken­häuser als Drogen­ent­zugs­syndrome bei Neugeborenen neben Opiaten, Methadon und Heroin auch Alkohol und Nikotin benennen würde. Der Entzug würde zu verstärkter Unruhe, Herz- und Atembeschwerden und deutlich höherem Pflegeaufwand führen. Eine Abrechnung als Drogen­ent­zugs­syndrom werde dem Krankheitsbild spezifisch gerecht.

Tabak und Nikotin keine Drogen im Sinne des Kranken­haus­ver­gü­tungs­rechts

Das LSG hat die Rechts­auf­fassung der Krankenkasse bestätigt. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass Tabak und Nikotin keine Drogen im Sinne des Begriffs­ver­ständ­nisses des Kranken­haus­ver­gü­tungs­rechts seien. Die Systematik der Bestimmungen zeige, dass Tabak und Nikotin einerseits und sog. harte Drogen andererseits verschiedenen Begriffs­ka­te­gorien zugeordnet seien. Was genau eine Droge sei, werde im allgemeinen Sprachgebrauch zwar kontrovers diskutiert. Entscheidend seien jedoch allein die Abrech­nungs­be­stim­mungen, die eng nach ihrem Wortlaut und ihrer Systematik anzuwenden seien. Da das Vergü­tungs­system als weiter­zu­ent­wi­ckelndes und lernendes System angelegt sei, müsse die Selbst­ver­waltung etwaige Fehlent­wick­lungen für die Zukunft selbst korrigieren.

Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26151

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI