18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 29161

Drucken
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschluss28.08.2020

Krankenkasse muss Kosten für Elektroroller nicht übernehmenE-Roller kein Hilfsmittel sondern Freizeitgerät

Das Landes­so­zi­al­gericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Elektroroller kein Hilfsmittel der Gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung (GKV) ist.

Im hier vorliegenden Fall hatte ein 80-jähriger, gehbehinderter Mann aus dem Landkreis Celle geklagt. Von seiner Krankenkasse wollte er eine Beihilfe zur Anschaffung eines klappbaren Elektrorollers mit Sattel. Diese bot ihm stattdessen die Versorgung mit einem Elektro­rollstuhl an, den der Mann jedoch nicht haben wollte. Ihm sei es wichtig, dass das Gerät transportabel sei. Einen Roller könne er zusam­men­ge­klappt im PKW transportieren und auch in den Urlaub und auf Busreisen mitnehmen. Mit einem Elektro­rollstuhl gehe das nicht und auch sein Auto und Carport seien für ein solch großes und schweres Hilfsmittel ungeeignet.

LSG: Elektroroller kein Hilfsmittel der GKV

Das LSG hat die die Rechts­auf­fassung der Krankenkasse aus zwei Gründen bestätigt: Ein Elektroroller sei kein Hilfsmittel der GKV, sondern ein sog. Gebrauchs­ge­genstand des täglichen Lebens, der nicht in die Leistungs­pflicht der Krankenkasse falle. Zur Abgrenzung komme es darauf an, ob ein Produkt für die speziellen Bedürfnisse von Kranken und Behinderten konzipiert sei. Dies sei bei einem Elektroroller nicht der Fall, da er in seiner Funktion nicht medizinisch geprägt sei. Bereits der Name "Eco-Fun" zeige, dass es sich um ein Freizeitgerät handele, das nicht für Behinderte konzipiert sei. Im Übrigen könne es mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h für den Behin­der­ten­bereich auch zu gefährlich sein.

Sachleis­tungs­prinzip nicht eingehalten

Außerdem habe der Mann den gesetzlichen Beschaffungsweg nicht eingehalten, da er den Roller schon vor der Entscheidung der Krankenkasse bestellt habe und sie damit vor vollendete Tatsachen gestellt habe. Anders als in der Privaten Kranken­ver­si­cherung (PKV) gelte in der GKV das Sachleis­tungs­prinzip als Leistungsmaxime. Dies bedeute, dass der Mann sich grundsätzlich nicht auf ein bestimmtes Produkt festlegen könne, um danach Koste­n­er­stattung von der Krankenkasse zu verlangen.

Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29161

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI