18.01.2025
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil13.09.2018

LSG zur Rechtmäßigkeit der Bremerhavener Unter­kunfts­kosten für Hartz IV-EmpfängerHilfebedürftige müssen angemessene Wohnung anmieten können

Die Verwal­tungs­an­weisung der Stadt Bremerhaven zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem örtlichen Mietspiegel entsprechen einem "schlüssigen Konzept". Dies hat das Landes­so­zi­al­gericht Niedersachsen-Bremen erstmalig entschieden.

Im hier zu entscheidenden hatte eine damals dreiköpfige Familie, die in einer 77 qm großen Dreizim­mer­wohnung lebte, geklagt. Das Jobcenter trug die Miet- und Nebenkosten. Für das zweite Halbjahr 2011 stellte der Vermieter der Familie eine Betrie­bs­kos­ten­nach­for­derung.

Bruttokaltmiete von 420 € für Dreiper­so­nen­haushalt

Das Jobcenter lehnte die Übernahme ab, da hierdurch die Obergrenze der angemessenen Kosten der Unterkunft überschritten würde. Nach dem Betrie­bs­kos­ten­spiegel des Mietvereins Bremerhaven sei nur ein gewichteter Mittelwert von 1,95 €/qm und insgesamt eine Bruttokaltmiete von 420 € für einen Dreiper­so­nen­haushalt anzusetzen.

LSG: Herangezogene Daten für Bremerhavener Mietspiegel als repräsentativ und valide zu bewerten

Das LSG hat die Rechts­auf­fassung des Jobcenters für die neue Verwal­tungs­an­weisung ab Juli 2011 bestätigt. Die Mietobergrenze müsse so gewählt werden, dass der Hilfebedürftige eine angemessene Wohnung anmieten könne. Das schlüssige Konzept solle die Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiedergegeben werden. Hierfür sei ein einfacher oder qualifizierter Mietspiegel der beste Weg. Der Bremerhavener Mietspiegel genüge den Anforderungen, da die Datenerhebung in einem genau bestimmten zeitlichen Rahmen stattgefunden hat. Datengrundlage waren ca. 1.000 Mietverträge. An der Erstellung waren unter­schied­lichste Inter­es­sen­gruppen des Wohnungsmarktes beteiligt. Das Gericht hat die Daten als repräsentativ und valide bewertet, so dass eine Kostendeckelung rechtmäßig sei.

Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ ra-online

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