18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.
ergänzende Informationen

Landgericht Wiesbaden Urteil26.04.2013

Bei Insol­venz­ver­käufen muss beworbene Ware zur Insolvenzmasse gehörenTeppichhändler bewarb Ware mit irreführenden und unwahren Werbeaussagen

Die Werbung mit Insol­venz­ver­käufen ist unzulässig, wenn die beworbene Ware nicht zur Insolvenzmasse gehört. Dies entschied das Landgericht Wiesbaden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Teppichhändler hatte in Karlsruhe und Donauwörth in großen Anzeigen unter Hinweis auf das Insolvenzverfahren 4 IN 421/08 eine ultimative 3-tägige Schlussräumung angekündigt und mit einer „Liquidation“ und „Insol­ven­z­auf­lösung“ geworben. Dabei wurde blickfangmäßig mit dem Hinweis „Bisher Preisabschläge bis 67 %, nun alles noch günstiger“ geworben. Einzelne Teppiche wurden herausgestellt und jeweils mit „Gutach­ten­preisen“ und „Abgabepreise bisher“ beworben.

Werbung mit herabgesetzten Preisen für Kunden irreführend

Die Wettbe­wer­bs­zentrale hatte hierin u. a. Verstöße gegen § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG sowie § 5 Abs. 4 UWG gesehen. Zum einen war ein Großteil der beworbenen Waren nie ein Bestandteil der Insolvenzmasse. Zum anderen war die Werbung mit herabgesetzten Preisen auch irreführend, weil der Beklagte diese Preise zuvor nie gefordert hatte.

Teppichhändler muss beanstandete Werbeaussagen unterlassen

Das Gericht folgte der Auffassung der Wettbe­wer­bs­zentrale und verurteilte den Beklagten zur Unterlassung der beanstandeten Werbeaussagen.

Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16444

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI