Landgericht Wiesbaden Urteil04.07.1977
Erhebliche Beeinträchtigung der Heizmöglichkeit berechtigt zu einer MietminderungMinderungsquote von 100 % gerechtfertigt
Sind in einer Wohnung Teile der Räume gar nicht bzw. nur eingeschränkt beheizbar, sind Löcher in einer Zimmerdecke und ist die Gartentreppe unbenutzbar, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 100 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter einer Wohnung minderte wegen der oben genannten Mängel seine Miete. Der Vermieter erkannte ein Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Wiesbaden entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete um 100 % mindern dürfen. Denn die Wohnung sei aufgrund der genannten Mängel in einem Zustand gewesen, in dem sie auf dem freien Wohnungsmarkt nicht zu vermieten gewesen wäre.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2013
Quelle: Landgericht Wiesbaden, ra-online (zt/WuM 1980, 17/rb)