Dokument-Nr. 12582
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- GE 1992, 1213Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 1992, Seite: 1213
- WuM 1993, 185Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1993, Seite: 185
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil23.01.1992, 22 A C 629/91
Landgericht Berlin Urteil20.10.1992
Keine Heizung im Winter: 100 % MietminderungWohnung ist im Gebrauchswert erheblich beeinträchtigt
Hat der Mieter während der Heizperiode keine Heizung und kein warmes Wasser, so kann er die Miete bis auf Null mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fiel in der Wohnung eines Mieters der Gasanschluss aus. Er konnte somit nicht mehr heizen, kochen und hatte kein warmes Wasser.
Das Landgericht Berlin entschied, dass in einem solchen Fall die Miete gemäß § 537 BGB auf Null gemindert werden kann. Eine Wohnung ohne Gas für Heizung, Herd und Warmwasser sei für die Zeit ab Beginn der Heizperiode in ihrem Gebrauchswert so gemindert, dass überhaupt keine Miete mehr geschuldet sei.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)
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