21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 12582

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Urteil20.10.1992Landgericht Berlin65 S 70/92
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 1992, 1213Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 1992, Seite: 1213
  • WuM 1993, 185Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1993, Seite: 185
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil23.01.1992, 22 A C 629/91
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil20.10.1992

Keine Heizung im Winter: 100 % MietminderungWohnung ist im Gebrauchswert erheblich beeinträchtigt

Hat der Mieter während der Heizperiode keine Heizung und kein warmes Wasser, so kann er die Miete bis auf Null mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall fiel in der Wohnung eines Mieters der Gasanschluss aus. Er konnte somit nicht mehr heizen, kochen und hatte kein warmes Wasser.

Das Landgericht Berlin entschied, dass in einem solchen Fall die Miete gemäß § 537 BGB auf Null gemindert werden kann. Eine Wohnung ohne Gas für Heizung, Herd und Warmwasser sei für die Zeit ab Beginn der Heizperiode in ihrem Gebrauchswert so gemindert, dass überhaupt keine Miete mehr geschuldet sei.

Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)

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