21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 16665

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Wiesbaden Urteil17.12.1998

Schadenersatz wegen verlorenem Schlüssel nur bei Einbau einer neuen SchließanlageVerlust des Schlüssels begründet für sich genommen keinen Schaden­ersatzanspruch

Verliert der Mieter seinen Schlüssel, so muss er nur dann Schadenersatz leisten, wenn es zu einem Einbau einer neuen Schließanlage kommt. Der Verlust des Schlüssels allein rechtfertigt keinen Schaden­ersatzanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden hervor.

Im zugrunde liegenden Fall konnte die Mieterin einer Wohnung nach ihrem Auszug einen der ihr überlassenen Schlüssel nicht zurückgeben. Dennoch sah der Vermieter davon ab eine neue Schließanlage einzubauen. Nachdem drei Jahre vergangen waren, erhob der Vermieter Klage auf Schadenersatz in Höhe der Kosten für den Einbau einer neuen Schließanlage.

Anspruch auf Schadenersatz bestand nicht

Das Landgericht Wiesbaden entschied gegen den Vermieter. Diesem habe kein Schaden­er­satz­an­spruch zugestanden. Denn einen "abstrakten" Schaden hinsichtlich der übrigen Schlüssel und Schließzylinder habe der Vermieter drei Jahre nach dem Auszug der Mieterin nicht mehr geltend machen können. Nur wenn der Vermieter aus berechtigter Sorge, der Schlüssel wird missbraucht, die Schlösser tatsächlich austauscht, könne er die dadurch entstandenen Kosten im Wege des Schadenersatzes geltend machen.

Schaden lag nicht vor

Unterlässt es der Vermieter, das Schloss auszutauschen, so liege nach Auffassung des Landgerichts jedenfalls kein Schaden vor. Das Hinnehmen einer höheren Einbruchsgefahr stelle keinen Schaden dar. Ebenso verhalte es sich mit dem Verlust des Schlüssels. Durch den Verlust liege kein Eingriff in die Sachsubstanz vor, welcher für sich genommen einen Schaden bewirkt und somit einen Schaden­er­satz­an­spruch begründen könnte.

Quelle: Landgericht Wiesbaden, ra-online (zt/NZM 1999, 308/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16665

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI