Dokument-Nr. 20679
Permalink https://urteile.news/
- MMR 2015, 455Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2015, Seite: 455
Landgericht Stuttgart Urteil04.02.2015
Werbung in automatischer Eingangsbestätigungsmail zulässigGeringfügige Verletzung des Persönlichkeitsrechts rechtfertigt keinen Unterlassungsanspruch
Beinhaltet eine automatische Eingangsbestätigungsmail Werbung, so liegt darin eine nur geringfügige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Verbrauchers. Ein Unterlassungsanspruch besteht in einem solchen Fall daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2013 kündigte ein Verbraucher eine Versicherung und bat in diesem Zusammenhang per E-Mail um eine Kündigungsbestätigung. Auf seine E-Mail erhielt der Verbraucher sofort eine automatische Eingangsbestätigungsmail. Da diese im Abspann Werbung über eine Unwetterwarnung per SMS enthielt, klagte der Verbraucher gegen die Versicherung auf Unterlassung. Seiner Meinung nach habe es sich um belästigende und damit unzulässige Werbung gehandelt.
Amtsgericht gab Unterlassungsklage statt
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt gab der Unterlassungsklage statt. Zur Begründung führte es aus, dass eine Eingangsbestätigungsmail keine Werbung beinhalten dürfe. Andernfalls liege eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor und der Betroffene kann auf Unterlassung klagen. Gegen diese Entscheidung legte die Versicherung Berufung ein.
Landgericht verneinte Unterlassungsanspruch aufgrund Vorliegens einer nur geringfügigen Belästigung
Das Landgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Versicherung und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Dem Verbraucher habe kein Anspruch auf Unterlassung nach §§ 823, 1004 BGB zugestanden. Zwar werde durch das unaufgeforderte Zusenden von Werbe-E-Mails regelmäßig das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt. Jedoch müsse die Verletzung eine gewisse Erheblichkeit aufweisen. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.
Keine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Werbung in Eingangsbestätigungsmails
Im vorliegenden Fall sei nach Auffassung des Landgerichts zu beachten gewesen, dass keine klassische Werbe-E-Mail vorlag. Diese werde dem Verbraucher unaufgefordert zugesandt, so dass für diesen zum einen Kosten entstehen können sowie zum anderen ein Aufwand für das Sichten und Aussortieren entsteht. Der Verbraucher werde gezwungen sich mit der E-Mail auseinanderzusetzen. Davor solle er geschützt werden. Ein solcher Fall habe hier hingegen nicht vorgelegen. Der Verbraucher hätte sich aufgrund seiner Anfrage ohnehin mit der Eingangsbestätigungsmail auseinandersetzen müssen. Zudem sei bereits aus dem Betreff ersichtlich gewesen, dass es sich um eine bloße automatische Bestätigung handelte. Ein Sichten und Aussortieren sei daher nicht erforderlich gewesen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2015
Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20679
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.