18.10.2024
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Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.

Dokument-Nr. 8659

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Landgericht Stuttgart Urteil22.10.2009

Konzert­ver­an­staltung mit Michael Jackson-Double darf stattfindenVerletzungen des postmortalen Persön­lich­keits­rechts müssen mangels Klage­be­rech­tigung nicht geprüft werden

Eine Konzert­ver­an­staltung mit einem Double des am 25. Juni 2009 verstorbenen Popstars Michael Jackson darf wie geplant stattfinden. Eine gegen das Konzert gerichtete Klage von angeblichen Nachlass­ver­waltern des Popstars wurde abgelehnt, da die Kläger ihre Stellung als Nachlass­ver­walter und ihre Befugnisse nach US-amerikanischem Recht nicht ausreichend nachweisen konnten. Dies entschied das Landgericht Stuttgart.

Die beklagte Konzert­ver­an­stalterin plant für den 3. November 2009 in Stuttgart ein Konzert, in dem ein perfektes Double von Michael Jackson unter Übernahme von Gestik, Bewegungen u.ä. dessen erfolgreichste Songs wiedergeben soll. Die Kläger, die für sich in Anspruch nehmen, Verwalter des Nachlasses des verstorbenen Künstlers Michael Jackson zu sein, wenden sich mit ihrem am 5. Oktober 2009 beim Landgericht Stuttgart eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verwendung der Bezeichnung „King of Pop - The Show“ für die geplante Veranstaltung sowie die Wiedergabe von Fotos des Doubles in seiner Kostümierung als Michael Jackson.

Landgericht soll klären, ob Auftritt unter Berück­sich­tigung des Grundrechts der Kunstfreiheit rechtswidrig ist

In rechtlicher Hinsicht hatte das Landgericht zunächst über die die Frage zu entscheiden, ob die Kläger zur Geltendmachung der Persön­lich­keits­rechte des verstorbenen Michael Jackson überhaupt berechtigt sind. Zwischen den Parteien ist daneben streitig, ob der geplante Auftritt des Doubles, dessen Ankündigung unter der Bezeichnung „King of Pop -The Show“ und die Wiedergabe eines Fotos, das das Double von Michael Jackson zeigt, unter Berück­sich­tigung des Grundrechts der Kunstfreiheit rechtswidrig sind.

Kein ausreichender Beleg zur Prüfung von Verletzungen des postmortalen Persön­lich­keits­rechts vorhanden

Das Landgericht hat in seinem Urteil bereits die erste Frage verneint, da es die von den Klägern vorgelegten Unterlagen als keinen ausreichenden Beleg für die Berechtigung der Kläger ansah, etwaige Verletzungen des postmortalen Persön­lich­keits­rechts Michael Jacksons gerichtlich geltend zu machen. Die Kläger konnten ihre Stellung als Nachlass­ver­walter und ihre Befugnisse nach US-amerikanischem Recht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht in dem erforderlichen Maße belegen, weshalb die beantragte Verfügung vom Landgericht abgelehnt wurde.

Keine weitere Prüfung mangels Nachweises der Klage­be­rech­tigung notwendig

Über die inhaltliche Frage der Berechtigung der beklagten Konzert­ver­an­stalterin, die Bezeichnung „King of Pop“ zu verwenden und Fotos des Michael Jackson Doubles zu veröffentlichen, brauchte das Landgericht mangels Nachweises der Klage­be­rech­tigung nicht zu entscheiden.

Quelle: ra-online, LG Stuttgart

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