18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Saarbrücken Urteil09.12.2022

Erstattung der bei Fahrzeu­gre­paratur entstandenen Corona-Desin­fek­ti­o­ns­kosten während Corona-PandemieErsatzfähigkeit unter Gesichtspunkt des Werkstat­trisikos

Die bei einer Fahrzeu­gre­paratur entstandenen Corona-Desin­fek­ti­o­ns­kosten sind unter dem Gesichtspunkt des Werkstat­trisikos vom Unfall­ve­r­ur­sacher zu ersetzen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2020 kam es im Saarland zu einem Verkehrsunfall. Der Unfall­ge­schädigte ließ anschließend sein Fahrzeug reparieren. Dabei stellte die Werkstatt die Kosten der Desinfektion des Fahrzeugs in Höhe von 58 € in Rechnung. Über die Erstat­tungs­fä­higkeit dieses Kostenpunkts stritten sich die Unfall­be­tei­ligten vor Gericht.

Amtsgericht verneinte Erstat­tungs­fä­higkeit

Das Amtsgericht Saarbrücken verneinte eine Erstat­tungs­fä­higkeit der Desinfektionskosten. Sie unterfallen nicht dem Werkstattrisiko, da auch für einen Laien erkennbar sei, dass Desin­fek­ti­o­ns­kosten nicht zum Repara­tu­r­aufwand gehören. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Unfall­ge­schä­digten.

Landgericht bejaht Anspruch auf Erstattung der Desin­fek­ti­o­ns­kosten

Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Unfall­ge­schä­digten. Ihm stehe unter dem Gesichtspunkt des Werkstat­trisikos ein Anspruch auf Erstattung der Desin­fek­ti­o­ns­kosten zu. Es komme bei der Frage der Ersatzfähigkeit allein darauf an, ob die in Rechnung gestellten Kosten vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig bzw. angemessen erscheinen. So liege der Fall hier. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Desin­fek­ti­o­ns­kosten für den Geschädigten als unüblich und willkürlich erhoben erkennbar gewesen wären. Zweifel an deren Üblichkeit oder Erfor­der­lichkeit haben sich einem Laien jedenfalls in diesem Stadium der Corona-Pandemie nicht aufdrängen müssen.

Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32563

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI