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18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
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Amtsgericht Vaihingen Urteil29.06.2021

Schadens­ersatz­anspruch des Unfall­ge­schä­digten umfasst während Virus-Pandemie auch Desinfektions- und HygienekostenPande­mie­be­dingte Zusatzkosten gehören zum erforderlichen Schadens­beseitigungs­aufwand

Der Schadens­ersatz­anspruch des Unfall­ge­schä­digten umfasst während einer Virus-Pandemie auch Desinfektions- und Hygienekosten der Reparaturfirma. Pande­mie­be­dingte Zusatzkosten gehören zum erforderlichen Schadens­beseitigungs­aufwand. Dies hat das Amtsgericht Vaihingen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2020 und damit während der Corona-Pandemie wurde ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Die alleinige Haftung des Unfall­ve­r­ur­sachers war nicht strittig. Nachdem das Fahrzeug repariert wurde, bestand zwischen der Fahrzeu­gei­gen­tümerin und der Haftpflicht­ver­si­cherung des Unfall­ve­r­ur­sachers Streit darüber, ob die von der Werkstatt in Rechnung gestellten Kosten für Desinfektions- und Hygie­ne­maß­nahmen in Höhe von 81 EUR zu ersetzen sind. Die Kosten waren bereits im Sachver­stän­di­gen­gut­achten enthalten. Die Fahrzeu­gei­gen­tümerin erhob schließlich Klage.

Anspruch auf Erstattung der Desinfektions- und Hygienekosten

Das Amtsgericht Vaihingen entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Erstattung der Desinfektions- und Hygienekosten zu. Diese Kosten seien für die Schadens­be­sei­tigung erforderliche Kosten und nach den Grundsätzen des Werkstat­trisikos zu ersetzen. Wäre das Fahrzeug nicht während der Pandemie beschädigt worden, so wären die Kosten nicht angefallen. Pande­mie­be­dingte Zusatzkosten gehören daher zum erforderlichen Schadens­be­sei­ti­gungs­aufwand. Der Sachverständige hat die Kosten in seinem Gutachten berücksichtigt und die Werkstatt hat sie genauso ausgeführt und in die Rechnung aufgenommen. Die Klägerin habe keine Möglichkeit gehabt, die Kosten zu vermeiden, da sämtliche Werkstätten Hygie­ne­maß­nahmen betreiben und in Rechnung stellen.

Quelle: Amtsgericht Vaihingen, ra-online (vt/rb)

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