21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
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Amtsgericht Frankenthal Urteil12.04.2021

Während Virus-Pandemie sind Desin­fek­ti­o­ns­kosten bei Reparatur des verunfallten Fahrzeugs vom Schadensersatz umfasstArbeitswerte und Stundensätze umfassen nur übliche Reini­gungs­kosten

Kommt es wegen einer Virus-Pandemie bei der Reparatur eines Unfallfahrzeugs zu Desin­fek­ti­o­ns­kosten, so sind diese Kosten vom Schadensersatz umfasst. In den Arbeitswerten und Stundensätzen sind nur die Kosten einer üblichen Reinigung inbegriffen. Dies hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Verkehrsunfall im September 2020 in Frankenthal stritten ich die Unfall­be­tei­ligten vor dem Amtsgericht Frankenthal unter anderem über die Erstattung von Desinfektionskosten, welche die Werkstatt dem Unfall­ge­schä­digten in Rechnung gestellt hatte. Die Desinfektion diente dem Schutz vor dem Corona-Virus. Die Haftung des Unfall­ve­r­ur­sachers stand außer Streit.

Anspruch auf Erstattung der Desin­fek­ti­o­ns­kosten

Das Amtsgericht Frankenthal entschied zu Gunsten des Unfall­ge­schä­digten. Ihm stehe ein Anspruch auf Erstattung der Desin­fek­ti­o­ns­kosten zu. Die von der Werkstatt vorgenommene und in Rechnung gestellte Desin­fek­ti­o­ns­maßnahme sei für die Reparatur des Unfallfahrzeugs erforderlich gewesen. Die Desinfektion stelle eine erforderliche Maßnahme dar, Corona-Viren auf den vermeintlich kontaminierten Oberflächen des Fahrzeugs unschädlich zu machen.

Arbeitswerte und Stundensätze umfassen nur übliche Reini­gungs­kosten

Bei den Desin­fek­ti­o­ns­kosten handele es sich nach Auffassung des Amtsgerichts auch nicht um Gemeinkosten. Denn in den Arbeitswerten und Stundensätzen für die Reparatur seien allenfalls die Kosten für die übliche Reinigung des Fahrzeugs inbegriffen.

Quelle: Amtsgericht Frankenthal, ra-online (vt/rb)

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