21.11.2024
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Dokument-Nr. 31763

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Landgericht Osnabrück Urteil12.05.2022

Lange Haftstrafen in Prozess um Betrug mit erfundenen Windpa­rk­pro­jektenHohe kriminelle Energie zu Lasten der Angeklagten

Das Landgericht Osnabrück hat einen 32 Jahre alten sowie einen 65 Jahre alten Angeklagten wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in 7 Fällen verurteilt.

Der 32 Jahre alte Angeklagte wurde unter Einbeziehung eines bereits ergangenen Strafbefehls zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von 7 Jahren und 6 Monaten und der 65 Jahre alte Angeklagte zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von 7 Jahren verurteilt. In ihrer Urteils­be­gründung hat die Kammer ausgeführt, dass die beiden Angeklagten im Namen der von ihnen vertretenen Gesellschaften 3 ausländische staatliche Energie­ge­sell­schaften Beteiligungen an Windpa­rk­pro­jekten anboten, die tatsächlich nicht existierten. Nach dem Abschluss der sogenannten Projektverträge zahlten die 3 Energie­ge­sell­schaften insgesamt circa 10 Millionen Euro. Zum Nachweis sowie zum Fortschritt der jeweiligen Projekte wurden den Energie­ge­sell­schaften unter anderem gefälschte Flächen­nut­zungs­verträge, Unter­stüt­zungs­schreiben von Gemeinden und Bestätigungen von Netzbetreibern zur Verfügung gestellt.

Drei weiteren Angeklagte der Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betruges schuldig

Die 3 weiteren Angeklagten sind nach Ansicht des LG der Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betruges schuldig. Der Bruder des 32 Jahre alten Angeklagten ist wegen Beihilfe in 7 Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von 3 Jahren und 7 Monaten verurteilt worden. Zur Überzeugung der Kammer steht fest, dass dieser Angeklagte in Kenntnis der Fälschungen diese in virtuellen Datenräumen den Energie­ge­sell­schaften zugänglich machte. Die Mutter des 32 Jahre alten Angeklagten ist wegen Beihilfe in 2 Fällen unter Einbeziehung eines bereits ergangenen Strafbefehls zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt worden. Die Schwester des 32 Jahre alten Angeklagten ist wegen Beihilfe in 3 Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von 3 Jahren verurteilt worden. Diese beiden Angeklagten fälschten die vorgelegten Schreiben.

Famili­en­mit­glieder nur als Teilnehmer in untergeordnete Funktion zu bestrafen

Die den Angeklagten zur Last gelegten Taten stehen für die Kammer aufgrund der geständigen Einlassungen fest, die während der letzten 10 Monate durch die Beweisaufnahme bestätigt wurden. Die Famili­en­mit­glieder des 32 Jahre alten Angeklagten sind nach Auffassung der Kammer als Teilnehmer zu bestrafen, da ihre Tatbeiträge eine untergeordnete Funktion hatten und sie auf Weisungen der beiden weiteren Angeklagten handelten, so das LG. Im Rahmen der Strafzumessung hat die Kammer insbesondere hervorgehoben, dass die Fälschungen zum Teil dilettantischer Art gewesen seien, so dass sie bei genauer Prüfung als solche erkennbar gewesen wären. Zulasten der Angeklagten sei zu berücksichtigen, dass sie mit hoher krimineller Energie nach dem Motto "Der Markt erhalte nur das, was er fordere" handelten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision zum Bundes­ge­richtshof angegriffen werden.

Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

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