18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 22914

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Osnabrück Urteil15.07.2016

LG Osnabrück verhängt mehrjährige Haftstrafen wegen Compu­ter­be­truges mittels "mTAN-Phishing"Phishing-Attacke führt zu Schaden in Höhe von 790.000 Euro

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Strafverfahren wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Compu­ter­be­truges mittels "mTAN-Phishing" und weiterer Delikte die Täter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Nach durchgeführter Beweisaufnahme sah es das Landgericht als erwiesen an, dass sich die Täter (in wechselnder Beteiligung) seit Juli 2013 zusam­men­ge­schlossen hatten, um Konten von Kunden der Postbank abzuräumen. Zuvor hätten bisher nicht bekannt gewordene Hintermänner über eine Schadsoftware ("Trojaner") die Kontodaten solcher Postbankkunden ausgespäht, die für das Online-Banking das sogenannte mTAN-Verfahren nutzten. Bei diesem Verfahren werden die für Überweisungen erforderlichen Trans­ak­ti­o­ns­nummern (TAN) per SMS an die Mobil­fun­knummern der Kunden geschickt. Um die für Überweisungen erforderlichen TAN zu erhalten, haben sich die Angeklagten zur Überzeugung des Gerichts sogenannte Multi-Sim-Karten oder Ersatz-Sim-Karten zu den Mobil­funk­an­sch­lüssen der jeweiligen Bankkunden besorgt und den SMS-Verkehr auf diese Karten umgeleitet. Die so erhaltenen TAN hätten die Angeklagten genutzt, um etwa Guthaben der Bankkunden von deren Tagesgeld- oder Sparkonten auf die jeweiligen Girokonten und von dort auf Konten der von ihnen angeheuerten "Geldwäscher" zu überweisen. In den insgesamt neun vollendeten Fällen, die das Gericht als erwiesen ansah, ist es zu einem Schaden von ca. 790.000 Euro gekommen.

Haupttäter zu Gesamt­frei­heits­strafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt

Der 25-jährige Haupttäter wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Compu­ter­be­truges in sechs Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist, wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrug in zwei Fällen sowie wegen Verabredung zur Begehung eines banden- und gewerbsmäßigen Compu­ter­be­truges in drei Fällen, wobei die Delikte teilweise tateinheitlich mit anderen Delikten begangen wurden, zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ferner wurde seine Unterbringung in einer Entzie­hungs­anstalt angeordnet.

Weiterer Haupttäter und weitere Beteiligte ebenfalls zu Freiheits­s­trafen verurteilt

Ein weiterer Haupttäter wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Compu­ter­be­truges in fünf Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist, zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen die fünf weiteren Angeklagten, die in der Zeit vom 3. Juli 2013 bis zum 19. Dezember 2013 in unter­schied­licher Form an den Taten der Haupttäter beteiligt gewesen sind, wurden Freiheits­s­trafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren und sechs Monaten verhängt, deren Vollstreckung teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22914

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI