21.11.2024
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Dokument-Nr. 22914

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Landgericht Osnabrück Urteil15.07.2016

LG Osnabrück verhängt mehrjährige Haftstrafen wegen Compu­ter­be­truges mittels "mTAN-Phishing"Phishing-Attacke führt zu Schaden in Höhe von 790.000 Euro

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Strafverfahren wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Compu­ter­be­truges mittels "mTAN-Phishing" und weiterer Delikte die Täter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Nach durchgeführter Beweisaufnahme sah es das Landgericht als erwiesen an, dass sich die Täter (in wechselnder Beteiligung) seit Juli 2013 zusam­men­ge­schlossen hatten, um Konten von Kunden der Postbank abzuräumen. Zuvor hätten bisher nicht bekannt gewordene Hintermänner über eine Schadsoftware ("Trojaner") die Kontodaten solcher Postbankkunden ausgespäht, die für das Online-Banking das sogenannte mTAN-Verfahren nutzten. Bei diesem Verfahren werden die für Überweisungen erforderlichen Trans­ak­ti­o­ns­nummern (TAN) per SMS an die Mobil­fun­knummern der Kunden geschickt. Um die für Überweisungen erforderlichen TAN zu erhalten, haben sich die Angeklagten zur Überzeugung des Gerichts sogenannte Multi-Sim-Karten oder Ersatz-Sim-Karten zu den Mobil­funk­an­sch­lüssen der jeweiligen Bankkunden besorgt und den SMS-Verkehr auf diese Karten umgeleitet. Die so erhaltenen TAN hätten die Angeklagten genutzt, um etwa Guthaben der Bankkunden von deren Tagesgeld- oder Sparkonten auf die jeweiligen Girokonten und von dort auf Konten der von ihnen angeheuerten "Geldwäscher" zu überweisen. In den insgesamt neun vollendeten Fällen, die das Gericht als erwiesen ansah, ist es zu einem Schaden von ca. 790.000 Euro gekommen.

Haupttäter zu Gesamt­frei­heits­strafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt

Der 25-jährige Haupttäter wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Compu­ter­be­truges in sechs Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist, wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrug in zwei Fällen sowie wegen Verabredung zur Begehung eines banden- und gewerbsmäßigen Compu­ter­be­truges in drei Fällen, wobei die Delikte teilweise tateinheitlich mit anderen Delikten begangen wurden, zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ferner wurde seine Unterbringung in einer Entzie­hungs­anstalt angeordnet.

Weiterer Haupttäter und weitere Beteiligte ebenfalls zu Freiheits­s­trafen verurteilt

Ein weiterer Haupttäter wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Compu­ter­be­truges in fünf Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist, zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen die fünf weiteren Angeklagten, die in der Zeit vom 3. Juli 2013 bis zum 19. Dezember 2013 in unter­schied­licher Form an den Taten der Haupttäter beteiligt gewesen sind, wurden Freiheits­s­trafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren und sechs Monaten verhängt, deren Vollstreckung teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online

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