Dokument-Nr. 17295
Permalink https://urteile.news/
- Mieterin haftet nicht zwingend für Wohnungsbrand durch auf einem angeschalteten Herd vergessenen TopfOberlandesgericht Düsseldorf, Urteil10.12.2009, I-10 U 88/09
- Brandschaden durch Fondue-Topf - kurzfristiges Verlassen der Küche begründet nur leichte FahrlässigkeitOberlandesgericht Karlsruhe, Urteil07.02.2008, 12 U 126/07
Landgericht Magdeburg Urteil20.06.2013
Student haftet nicht für einen durch den Herd verursachten WohnungsbrandUnbeaufsichtigtes Zurücklassen einer Pizza im Ofen kann nicht als grob fahrlässiges Handeln ausgelegt werden
Ein Student, der eine Pizza in den Ofen geschoben und danach die Küche verlassen hatte, muss keinen Schadensersatz leisten, weil beim Einstellen des Herdes versehentlich das Ceranfeld mit eingeschaltet war und der Herd in Brand geriet. Dies entschied das Landgericht Magdeburg. Da die hiergegen gerichtete Berufung der Versicherung vom Oberlandesgerichts Naumburg verworfen wurde, ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Student aus Magdeburg schob nach einer Party am Vorabend in der Wohnung seiner Wohngemeinschaft am folgenden Tag um die Mittagszeit eine Tiefkühlpizza in den Backofen des Küchenherdes. Er stellte den Timer an seinem Handy auf etwa zehn Minuten ein und verließ die Küche. Noch vor Ablauf der Zeit bemerkte der Student einen beißenden Geruch und musste feststellen, dass Küche brannte. Brandursache war eine versehentlich eingeschaltete Ceranplatte des Herdes. Die Feuerwehr konnte das Feuer in der Wohnung löschen. Den an dem Gebäude entstandenen Schaden in Höhe von rund 27.000 Euro machte die Gebäudeversicherung in dem Zivilprozess gegenüber dem Studenten geltend.
Versicherung rügt grob fahrlässiges Handeln
Die Versicherung war der Meinung, der Student habe grob fahrlässig gehandelt, da er den Herd unbeaufsichtigt betrieben habe. Dies gelte besonders deshalb, weil er wusste dass sich die Einschaltknöpfe leicht verdrehen lassen.
Ceranfeld ohne Töpfe und Pfannen verursacht normalerweise keinen sofortigen Brand
Sowohl das Land- als auch das Oberlandesgericht haben keine grobe Pflichtwidrigkeit des Studenten festgestellt. Eine Haftung gegenüber dem Gebäudeversicherer besteht nur dann, wenn der Nutzer der Küche grob fahrlässig oder gar vorsätzlich den Schaden verursacht hat. Einfache Fahrlässigkeit reicht nicht aus, um den Mann in Regress zu nehmen. Eine Pizza in einem Ofen, die man wenige Minuten unbeaufsichtigt lässt, ist nicht so gefährlich wie ein unbeaufsichtigt vor sich hin kochender Topf mit Fett auf einem Herd. Auch ein Ceranfeld ohne Töpfe und Pfannen verursacht normalerweise nicht sofort einen Brand. Zudem ist der Student weder eingeschlafen, noch hat er die Wohnung verlassen, sondern hielt sich nur wenige Minuten in einem anderen Raum auf.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2013
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17295
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.