Dokument-Nr. 17098
Permalink https://urteile.news/
- Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss23.09.2013, 10 U 12/13
- Straßenschäden: Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht von Kommunen für GemeindestraßenLandgericht Coburg, Urteil18.04.2007, 21 O 795/06
- Kein Schadenersatzanspruch gegen Gemeinde nach Pkw-Schaden durch unübersehbar großes SchlaglochLandgericht Heidelberg, Urteil07.04.2011, 5 O 269/10
- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht – Stadt trägt für Autoschäden durch Schlaglöcher MitschuldOberlandesgericht Celle, Urteil08.02.2006, 8 U 199/06
Landgericht Magdeburg Urteil21.02.2013
Innerörtliche Straße muss zumindest mit Schrittgeschwindigkeit gefahrlos befahrbar seinGemeinde muss Autofahrer Schadensersatz in Höhe von knapp 1.000 Euro zahlen
Eine öffentliche Straße muss zumindest gefahrlos mit Schrittgeschwindigkeit benutzt werden können. Dies gilt selbst dann, wenn die Straße hauptsächlich von Anwohnern benutzt wird und eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies entschied das Landgericht Magdeburg und verurteilte eine Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zur Zahlung von Schadensersatz an einen Autofahrer, dessen Fahrzeug beim Befahren der Straße beschädigt wurde.
Im zugrunde liegenden Fall befuhr ein Autofahrer am 31. März 2011 gegen 17.30 Uhr mit einem Volvo V 70 die Straße "Kuhle" in Schlanstedt um einen Anwohner zu besuchen. Der Fahrer fuhr angesichts des schlechten Zustandes der Straße vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit. Die schmale Straße mit Kopfsteinpflaster war in der Mitte derart aufgewölbt, dass am PKW die Ölwanne aufriss und beschädigt wurde. Die Anwohner der Straße kannten die Besonderheiten der Straße und wussten, dass die Straße nur dann gefahrlos zu befahren ist, wenn man mit einem Rad auf dem Bürgersteig fährt.
Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zum Schadensersatz verurteilt
Die Gemeinde wurde durch das Landgericht Magdeburg wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verurteilt. Eine öffentliche Straße muss zu mindestens gefahrlos mit Schrittgeschwindigkeit benutzt werden können. Dies gilt selbst dann, wenn die Straße hauptsächlich von Anwohnern benutzt wird und eine untergeordnete Bedeutung hat. Auch in diesen Fällen muss es zumindest möglich sein, dass Besucher die Anlieger erreichen können, ohne dass sie hierbei ihr Fahrzeug beschädigen.
Autofahrer darf für gefahrloses Passieren nicht zur Mitnutzung von Bürgersteigen und Randstreifen gezwungen sein
Dies gilt immer dann, wenn ein serienmäßiger PKW benutzt wird, der nicht bewusst durch technische Veränderungen tiefer gelegt wurde. Die Straße muss sich dann in so einem Zustand befinden, dass der PKW nicht aufsetzt und beschädigt wird. Von einem Straßenbenutzer kann nicht verlangt werden, dass er eine einspurige Straße nur so gefahrlos passieren kann, dass er sich über den Bürgersteig bzw. über einen Randstreifen bewegt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2013
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17098
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.