21.11.2024
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Landgericht Lüneburg Urteil02.08.2016

IMRT-Strah­len­therapie bei Prosta­ta­ka­rzinom medizinisch notwendigKosten der Heilbehandlung sind von privater Kranken­ver­si­cherung zu erstatten

Das Landgericht Lüneburg hat entschieden, dass die IMRT-Bestrahlung bei der Behandlung von Prosta­ta­ka­r­zinomen als medizinisch notwendig anzusehen ist und Kosten der Heilbehandlung dementsprechend von der privaten Kranken­ver­si­cherung zu erstatten sind.

Das Landgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass die IMRT-Bestrahlung wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung sei und nach den Ausführungen des Sachver­ständigen als wissen­schaftlich anerkannte Behand­lungs­methode anzusehen sei, die geeignet ist, eine Krankheit zu heilen bzw. zu lindern.

Quelle: Landgericht Lüneburg/ra-online

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