03.12.2024
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Landgericht Lüneburg Urteil15.05.2007

Schmerzensgeld für einen Landwirt wegen rechtswidriger Polizei­maß­nahmen beim CastortransportÜbereifrige Polizisten zogen nichtsahnenden Bauern vom Gabelstapler

Das Landgericht Lüneburg hat einem Landwirt aus Vastorf ein Schmerzensgeld von 3.000 EUR zugesprochen, weil dieser Opfer rechtswidriger Polizei­maß­nahmen wurde.

Der Klage des Landwirtes lag folgender - vom Landgericht nach einer langen Beweisaufnahme festgestellter - Sachverhalt zugrunde:

Der Landwirt verrichtete im November 2004 mit seinem Gabelstapler Arbeiten vor seinem Hof. Polizeibeamte nahmen aus nicht nachvoll­ziehbaren – irrtümlichen – Gründen an, der Landwirt wolle mit dem Gabelstapler zu den rund 500m entfernten Schienen fahren und die Durchfahrt des Castor­trans­portes stören. Der Landwirt wurde sodann mit brutaler Gewalt von seinem Gabelstapler gezogen, in Gewahrsam genommen und nach Lüneburg in eine Gefan­ge­nen­sam­mel­stelle gebracht.

Bei der Bemessung des Schmer­zens­geld­be­trages war nach Ansicht des Richters am Landgericht Dr. Bernd Gütschow insbesondere von Bedeutung: dass der Kläger einen Steinwurf von seinem Bauernhof entfernt bei der Verrichtung von alltäglichen Hofarbeiten mit brutaler Gewalt aus seinem Gabelstapler herausgezogen, mit einer Schusswaffe bedroht und sodann mit Handschellen in Gewahrsam genommen wurde. Die Annahme der Polizei, der Landwirt habe die Durchfahrt des Castor­trans­portes stören wollen, entbehrte jeglicher Grundlage.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Lüneburg vom 23.05.2007

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