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Dokument-Nr. 788

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Landgericht Berlin Urteil26.07.2005

Kein Schmerzensgeld für Uschi Glas für die Benutzung ihrer Perso­na­l­aus­weis­nummerPolizeibeamter hatte mit der Ausweisnummer pornographische Internetseiten aufgerufen

Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat eine Klage der Schauspielerin Uschi Glas gegen das Land Berlin auf Zahlung eines Schmerzensgeld von mindestens 20.000 € zurückgewiesen.

Frau Glas hatte geklagt, weil die Berliner Polizei im Rahmen der Ermittlungen über die Zugänglichkeit porno­gra­phischer Internetseiten ihre Perso­na­l­aus­weis­nummer benutzt haben soll. Das beklagte Land hat diese Behauptung bestritten. Die Perso­na­l­aus­weis­nummer sei nur auf Richtigkeit geprüft worden, nicht aber verwendet worden, um auf die Internetseiten zuzugreifen.

Nach der mündlichen Begründung des Gerichts konnte diese Frage letztlich offen bleiben, weil nicht von einer schweren Persön­lich­keits­rechts­ver­letzung der Klägerin ausgegangen werden kann. Diese könnte sich nur aus der Berich­t­er­stattung ergeben. Aus den vorgelegten Zeitungs­mel­dungen ginge jedoch klar hervor, dass es nicht Frau Glas selbst war, die auf die verfänglichen Internetseiten zugegriffen habe, sondern dass die Daten von der Polizei im Rahmen von Ermittlungen gegen einen Straftäter benutzt worden seien. Aus diesem Grunde sei durch die Berich­t­er­stattung kein abträgliches Bild der Klägerin, die im Licht der Öffentlichkeit steht, entstanden.

Die Berufung gegen das Urteil ist möglich.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 35/05 des Kammergerichts vom 26.07.2005

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