Dokument-Nr. 21431
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Landshut Entscheidung28.06.2015
Auch Unternehmensseiten im Internet müssen Tabakwerbeverbot beachtenTabakwarenverbot gilt auch für Webseiten auf denen keine Tabakerzeugnisse verkauft werden
Das Werbeverbot für Tabakwaren gilt auch für Internetseiten, die der Unternehmensdarstellung dienen und auf denen keine Tabakerzeugnisse verkauft werden. Das entschied das Landgericht Landshut nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unternehmen Pöschl Tabak GmbH & Co. KG betreibt eine Internetseite, auf der sich interessierte Nutzer unter anderem über das Unternehmen und seine Tabakprodukte informieren können. Auf der Startseite waren vier gut gelaunte Personen abgebildet, die Zigaretten, Pfeife und Schnupftabak konsumierten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sah darin einen Verstoß gegen das Tabakwerbeverbot.
Unternehmen kann sich nicht auf Ausnahmeregel für Branchen- und Fachpublikationen zum Thema Tabak berufen
Die Richter des Landgerichts Landshut schlossen sich dieser Auffassung an. Die Internetseite diene der Werbung für das eigene Unternehmen. Die Abbildung fördere indirekt den Verkauf der Tabakerzeugnisse. Damit falle die Webseite auch unter das generelle Tabakwerbeverbot. Die Richter stellten klar: Für das Werbeverbot ist es unerheblich, ob auf der Internetseite entgeltliche Dienstleistungen angeboten werden. Das sei auch nicht auf Internetseiten wie Spiegel Online der Fall, für die das Werbeverbot eindeutig gelte. Das Unternehmen könne sich auch nicht auf die Ausnahmeregel für Branchen- und Fachpublikationen zum Thema Tabak berufen. Die strittige Werbung richte sich nicht an ein Fachpublikum, sondern an eine breite Öffentlichkeit.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2015
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung21431
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.