15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen die Rücken von verschiedenen Zeitungen, die nebeneinander aufgereiht wurden.
ergänzende Informationen

Landgericht Karlsruhe Urteil13.09.2012

Salafisten-Prozess gegen SWR: Muslime erzielen nur TeilerfolgBehauptungen aus Berich­t­er­stattung stellen überwiegend wahre Tatsachen und zulässige Werturteile dar

Das Landgericht Karlsruhe hat den Antrag des Vereins Gemeinschaft deutsch-sprachiger Muslime e.V., Pforzheim, sowie von 14 Mitgliedern und Besuchern der Al-Bakara Moschee in Pforzheim, wegen einer Berich­t­er­stattung des Südwe­strundfunks (SWR) unter dem Titel "Im Netz von Salafisten" gegen ihn eine einstweilige Verfügung zu erlassen, weitgehend zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich bei den Behauptungen in der Berich­t­er­stattung überwiegend um wahre Tatsachen, im Übrigen um zulässige Werturteile.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatten der Verein Gemeinschaft deutsch­spra­chiger Muslime e.V., Pforzheim, sowie 14 Mitglieder und Besucher der Al-Bakara Moschee in Pforzheim beim Landgericht Karlsruhe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Südwestrundfunk (SWR), ihren Intendanten sowie den verant­wort­lichen Filmemacher beantragt. Mit ihrem Antrag wenden sie sich gegen eine Berichterstattung des SWR unter dem Titel „Im Netz von Salafisten", die am 16. Juli 2012 im ARD und in der Landesschau Baden-Württemberg des SWR ausgestrahlt sowie in die Mediatheken von SWR und ARD eingestellt wurde.

Antragssteller fühlen sich durch Berich­t­er­stattung in ihren Persön­lich­keitsrecht verletzt

Konkret beanstanden die 15 Antragsteller insbesondere, dass sie entgegen der Darstellung im Film keine radikalen Moslems und auch keine Salafisten seien, die den Koran über die deutschen Gesetze stellten, und dass der Film darüber hinaus zahlreiche weitere unrichtige Tatsa­chen­be­haup­tungen enthalte. Die im Film abgebildeten Antragsteller seien mit der Aufnahme nicht einverstanden gewesen, weshalb die Ausstrahlung des Films mit Bildern, auf denen sie zu erkennen seien, gegen ihr Persönlichkeitsrecht verstoßen habe. Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wollen die Antragsteller erreichen, dass dem SWR untersagt wird, wesentliche Teile der Berich­t­er­stattung auszustrahlen und die beiden in den Mediatheken von ARD und SWR eingestellten Videos zu löschen.

LG weist Antrag auf Untersagung bestimmter Behauptungen der Berich­t­er­stattung zurück

Das Landgericht Karlsruhe ist den Anträgen der Kläger auf Untersagung bestimmter in der Berich­t­er­stattung aufgestellter Behauptungen in keinem Punkt gefolgt. Bei den Behauptungen habe es sich überwiegend um wahre Tatsachen, im Übrigen um zulässige Werturteile gehandelt. Im Einzelnen sei es zulässig gewesen, zwei der Kläger als Islamisten zu bezeichnen. Ebenso wenig sei die Behauptung zu beanstanden, dass diese beiden Kläger den Vortrag eines salafistischen Predigers besucht hätten sowie dass der SWR die Al-Bakara Moschee als „Salafis­ten­moschee“ bezeichnet habe, da diese - im Prozess unbestritten - von Salafisten geführt werde. Auch mit dem Antrag, dem SWR die Behauptung zu untersagen, dass die Moschee von Salafisten geführt werde, die eine radikale Richtung innerhalb des Islams verträten und für die der Koran mehr als deutsche Gesetze zähle, ist der Muslim-Verein nicht durchgedrungen. Der Verein sei durch diese Behauptung nicht betroffen, da er in dem Beitrag an keiner Stelle selbst bezeichnet werde.

Abbildung von Personen ohne Unkennt­lich­machung oder ohne Einwilligung stellt Eingriff in Persön­lich­keits­rechte dar

Demgegenüber hat das Landgericht dem SWR untersagt, in der Berich­t­er­stattung gezeigte Abbildungen von 8 der 15 Kläger ohne hinreichende Unkennt­lich­machung zu verbreiten. In einer Anzahl von Filmsequenzen hatte der SWR in seiner Berich­t­er­stattung den Vereins­vor­sit­zenden, zwei Vorstands­mit­glieder und fünf weitere Personen ohne deren Einwilligung und ohne sonstige Rechtsgrundlage erkennbar wiedergegeben. Die Zivilkammer sah darin einen Eingriff in das Persön­lich­keitsrecht dieser Kläger.

Quelle: Landgericht Karlsruhe/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14178

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI