03.12.2024
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Landgericht Heilbronn Außergerichtliche Einigung21.04.2010

Unlautere Werbung: Lidl muss Werbung für "fair produzierte" Kleidung zurückziehen - Kleidung nicht unter fairen Arbeits­be­din­gungen hergestelltUntersuchungen durch "Kampagne für Saubere Kleidung" zeigen unmenschliche Arbeits­be­din­gungen der Zulie­fer­be­triebe

Eine Klage der Verbrau­cher­zentrale Hamburg gegen die Supermarktkette Lidl wegen unlauteren Wettbewerbs war erfolgreich. Lidl verpflichtete sich in einer Unter­las­sungs­er­klärung gegenüber der Verbrau­cher­zentrale, das beanstandete Werbe­ver­sprechen mit Bezug auf weltweit faire Arbeits­be­din­gungen zurückzuziehen.

Im zugrunde liegenden Fall warf die Verbrau­cher­zentrale Hamburg unterstützt von der Kampagne für Saubere Kleidung (CCC) und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) der Billigs­u­per­ma­rktkette Lidl vor, sich nicht an das in der Werbung gegebene Versprechen fairer Arbeitsbedingungen bei Textil­zu­lie­ferern in Bangladesch zu halten.

Näherinnen der Zulie­fer­be­triebe berichteten von unmenschlichen Arbeits­be­din­gungen

Die Klage nahm auf eine Untersuchung der CCC und des ECCHR Bezug. Die befragten Näherinnen mehrerer Zulie­fer­be­triebe Lidls in Bangladesch berichteten von unmenschlichen Arbeits­be­din­gungen: Überlange Arbeitszeiten, Lohnabzüge als Strafmaßnahmen, mangelnde und intransparente Vergütung von Überstunden, Verhinderung von Gewerk­schafts­arbeit und Diskriminierung von weiblichen Beschäftigten.

Die beschriebenen Verhältnisse verstoßen gegen die ILO-Konventionen, den BSCI-Verhaltenskodex und gegen die Selbst­ver­pflichtung Lidls.

Forderungen der Klageschrift

In der Klageschrift verlangte daraufhin das Bündnis, dass Lidl "für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein von dem Gericht festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von jeweils 250.000,- € [...]" zahlen solle, das Unternehmen unterlassen solle, "auf ihrer Internetseite auf die Mitgliedschaft in der Business Social Compliance Initiative (BSCI) hinzuweisen und zu behaupten, 'als BSCI-Mitglied setzt sich Lidl für sozia­l­ver­trägliche Produkte ein. Auf diese Weise leistet Lidl einen großen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Arbeits­be­din­gungen in der weltweiten Lieferkette, vor allem in Entwicklungs- uns Schwel­len­ländern'", sowie "in Werbeprospekten auf die Mitgliedschaft bei dem Europäischen Programm für Sozialstandards hinzuweisen und zu behaupten 'Wir handeln fair! Jedes Produkt hat eine Geschichte. Uns ist wichtig, wer sie schreibt. Lidl setzt sich weltweit für faire Arbeits­be­din­gungen ein. Wir bei Lidl vergeben deshalb unsere Non-Food-Aufträge nur an ausgewählte Lieferanten und Produzenten, die bereit sind und nachweisen können, soziale Verantwortung aktiv zu übernehmen. Wir lehnen grundsätzlich jegliche Form von Kinderarbeit oder Menschen- und Arbeits­rechts­ver­let­zungen in den Produk­ti­o­ns­s­tätten unserer Waren ab. Wir sichern diese Standards nachhaltig'".

Werbeprospekt zu "Fairem Handeln" darf nicht mehr veröffentlicht werden

Lidl verpflichtete sich letztlich in einer Unter­las­sungs­er­klärung dazu, in Prospekten nicht mehr damit zu werben, dass sich das Unternehmen weltweit für faire Arbeits­be­din­gungen einsetze und Aufträge nur an ausgewählte, nachweislich sozial-verantwortliche Lieferanten und Produzenten vergebe.

Hinweis auf Mitgliedschaft in der Business Social Compliance Initiative nicht mehr zulässig

Zudem darf Lidl in Werbeprospekten nicht mehr auf seine Mitgliedschaft in der Business Social Compliance Initiative (BSCI) hinweisen. Diese europäische Unter­neh­men­s­i­n­i­tiative setzt sich für Sozialstandards als Ziel ein, macht sie aber nicht verpflichtend für ihre Mitglieder und ihre Lieferanten.

Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale

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