18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 28690

Drucken
Urteil18.07.2019Landgericht Hannover8 O 147/18
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2020, 66Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2020, Seite: 66
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Hannover Urteil18.07.2019

Schaden­be­dingtes kontrolliertes Absinken der Flughöhe und Zwischenlandung begründet keinen Schmerzensgeld- sowie Schadens­ersatz­anspruch wegen vertaner UrlaubsfreudeVerschiebung der Ankunftszeit begründet Reisemangel

Bedingt ein Schaden am Flugzeug das kontrollierte Absinken der Flughöhe und eine Zwischenlandung, so begründet dies weder einen Schmerzensgeld- noch einen Schadens­ersatz­anspruch wegen vertaner Urlaubsfreude. Jedoch stellt die Verschiebung der Ankunftszeit einen Reisemangel dar. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar befand sich im Juni 2018 auf dem Rückflug von ihrer Pauschalreise in der Türkei nach Deutschland. Wegen eines Risses im Bereich der linken Windschutz­scheibe entschied sich der Pilot die Flughöhe zu verringern, um den Druck zu reduzieren. Zudem kam es zu einer Zwischenlandung in Belgrad, um die Scheibe auszutauschen. Aufgrund dieses Vorfalls klagte das Ehepaar gegen die Reise­ver­an­stalterin unter anderem auf Reisepreisminderung, Zahlung eines Schmer­zens­geldes und Schaden­s­er­satzes wegen vertaner Urlaubsfreude. Sie führten an, dass das Flugzeug abrupt an Höhe verloren habe und binnen weniger Sekunden von 10.000 m Flughöhe auf 5.000 m abgesackt sei. Sie hätten Todesängste gelitten und leiden noch heute an schweren Panikattacken und einer posttrau­ma­tischen Belas­tungs­störung. Die Flugge­sell­schaft hatte aufgrund der Ankunfts­ver­spätung eine Ausgleichs­zahlung in Höhe von 400 EUR pro Person geleistet.

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz

Das Landgericht Hannover wies die Klage ab. Zunächst bestehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass das Flugzeug nicht abrupt und erheblich absackte. Vielmehr haben die Zeugen geschildert, dass das Flugzeug kontrolliert einen Sinkflug einleitete. Eine objektive Gefährdung der Flugzeug­in­sassen habe demnach nicht vorgelegen. Das Auftreten technischer Defekte beim Flug und eine damit verbundene Zwischenlandung zum Ausschluss einer Gefah­ren­si­tuation gehören zum allgemeinen Lebensrisiko.

Verschiebung der Ankunftszeit begründet Reisemangel

Eine Mangel der Reise liege nach Ansicht des Landgerichts aber darin, dass sich die Ankunft des Rückflugs um mehrere Stunden nach hinten verschob. Dies rechtfertige zwar ab einer Verspätung von vier Stunden grundsätzlich eine Reise­preis­min­derung in Höhe von 5 % des Tages­rei­se­preises für jede weitere angefangene Stunde. Jedoch stehe den Klägern der Anspruch nicht zu, da dieser durch die Ausgleichs­zahlung der Flugge­sell­schaft mehr als ausgeglichen wurde.

Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2020, 66/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28690

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI