21.11.2024
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Landgericht Hamburg Urteil07.11.2019

Online-Hotelbuchungen: Kriterien für Trefferliste müssen transparent seinOpodo Ltd. darf Kriterien für Sortierung des Hotelrankings nicht verschweigen

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Buchungsportale die Kriterien offenlegen müssen, nach denen sie Treffer bei der Hotelsuche sortieren.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der in London ansässige Reisevermittler Opodo Ltd. auf seinem Portal unter anderem eine Rangliste nach der Rubrik "Unsere Top-Tipps" erstellt. Die Kriterien dafür blieben im Dunkeln. Kunden, die über Opodo ein Hotel suchten, bekamen nach Eingabe ihrer Reisedaten die Suchergebnisse zunächst unter der Rubrik "Unsere Top-Tipps" angezeigt. Alternativ konnten sie wählen, dass die Trefferliste nach "Preis (niedrigster zuerst)", "Bewertung und Preis", "Sterne" oder "Sterne und Preis" sortiert wird.

Kriterien für "Top-Tipps" nicht erkennbar

Klar war nur, dass bei einer Sortierung nach dem Preis zuerst die preis­güns­tigsten Hotels und bei einer Sortierung nach Sternen zuerst die Hotels mit den besten Kunden­be­wer­tungen angezeigt werden. Die anderen Rubriken sagten dagegen nichts darüber aus, wie die Reihenfolge erstellt wurde. Erläuterungen dazu fehlten.

Portal muss Sortier­kri­terien offenlegen

Das Landgericht Hamburg schloss sich der Auffassung des hiergegen klagenden Bundesverbands der Verbrau­cher­zen­tralen an, dass Opodo den Kunden damit eine für die Kaufent­scheidung wesentliche Information vorenthielt. Die Rubrik "Unsere Top-Tipps" sei ohne objektive Beurtei­lungs­ge­sichts­punkte gänzlich intransparent. Auch bei den Rubriken "Bewertung und Preis" und "Sterne und Preis" sei unklar, nach welchem Algorithmus oder nach welcher Misch­be­ur­teilung die Ranglisten erstellt würden.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)

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