18.10.2024
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Bundesgerichtshof Urteil29.09.2016

Reiseanbieter opodo.de darf Verbraucher Entscheidung über Abschluss einer Reise­ver­si­cherung nicht durch Vorein­stel­lungen erschwerenVerbraucher müssen über Reise­ver­si­cherung frei entscheiden können

Der Bundes­ge­richtshof hat entschieden, dass die in London ansässige Betreiberin des Reiseportals opodo.de Verbrauchern bei einer Reisebuchung die freie Entscheidung gegen eine Reise­ver­si­cherung nicht durch bestimmte Vorein­stel­lungen erschweren und Zusatzkosten nicht verschleiern darf. Der Bundes­ge­richtshof sah in der Voreinstellung von opodo.de einen Verstoß gegen die europäische Luft­verkehrs­dienste­verordnung.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei der Buchung einer Reise auf dem Portal erschien zunächst ein Fenster mit der Möglichkeit, eine Reise­ver­si­cherung abzuschließen oder nicht. Nach Anklicken der Auswahl "Ich verzichte ausdrücklich auf den angebotenen Versi­che­rungs­schutz und zahle im Notfall alle Kosten selbst" erschien ein Fenster mit dem Titel "Sie haben entschieden, ohne Versi­che­rungs­schutz zu verreisen." Darin war ein grafisch und farblich hervorgehobenes Klick-Feld vorgesehen "Weiter - ich möchte abgesichert sein". Dieses Feld war größer und fiel erheblich mehr ins Auge als der danebenstehende, nur unterstrichene Satz "Weiter ohne Versicherung".

Laut Bundes­ge­richtshof erfülle die Gestaltung des Buchungs­vorgangs nicht die Voraussetzungen einer klaren, transparenten und eindeutigen Mitteilung über Zusatzkosten.

Servicegebühr bei Zahlung ohne American-Express-Karte unzulässig

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Der Bundes­ge­richtshof monierten außerdem den Einsatz einer Service­pau­schale, die bei der Auswahl bestimmter Zahlungsmittel fällig wurde. Nur Verbraucher, die ihre Reise per American-Express-Karte bezahlen wollten, mussten die Service­pau­schale nicht entrichten. Wählte der Verbraucher ein bestimmtes Reiseziel aus, zeigte die Trefferliste automatisch nur Preise, die galten, wenn mit der American-Express-Karte bezahlt wurde. Dies sah der Bundes­ge­richtshof als Verstoß gegen die Pflicht zur Endpreisangabe an. Kunden, die nicht die American-Express-Karte nutzten, konnten demnach die Preise nicht vergleichen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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