18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Hamburg Urteil23.01.2015

Bei Unfällen zwischen einem Linksabbieger und einem links überholenden Fahrzeug spricht Anscheinsbeweis für Sorgfalts­verstoß des LinksabbiegersSchadens­ersatz­pflicht des Linksabbiegers

Kommt es zwischen einem links in ein Grundstück einbiegenden Fahrzeug und einem zur gleichen Zeit links überholenden Fahrzeug zu einem Zusammenstoß, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen Verstoß des Linksabbiegers gegen die Sorgfalts­pflichten des § 9 Abs. 5 StVO. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen einem links in ein Grundstück abbiegenden Lkw und einem zur gleichen Zeit links überholenden Fahrzeug zu einer Kollision. Der Fahrzeugführer klagte anschließend auf Zahlung von Schadensersatz. Der Halter des Lkw war damit nicht einverstanden. Er warf dem überholenden Fahrzeugführer einen Sorgfalts­verstoß vor. Der Fahrzeugführer hätte erkennen können, dass er beabsichtigt habe, links in das Grundstück abzubiegen, da er seine Geschwindigkeit verringert habe. Ein Überholen sei daher unzulässig gewesen.

Anspruch auf Schadensersatz

Das Landgericht Hamburg entschied zugunsten des Klägers. Ihm habe ein Anspruch auf Schadensersatz zugestanden, da der Beklagte durch einen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO den Unfall verschuldet habe.

Anscheinsbeweis sprach für Sorgfalts­verstoß des Linksabbiegers

Bei Zusammenstößen zwischen einem links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz und einem in gleicher Richtung fahrenden, den Linksabbieger überholenden Pkw spreche nach Ansicht des Landgerichts der Beweis des ersten Anscheins wegen der dem Linksabbieger abverlangten äußersten Sorgfalt für ein Verschulden des Linksabbiegers. So habe der Fall hier gelegen. Nach der Lebenserfahrung lasse sich der Unfall auf die Außer­acht­lassung der nach § 9 Abs. 5 StVO erforderlichen besonderen Sorgfalt beim Abbiegen schließen.

Kein Mitverschulden aufgrund Überholens trotz unklarer Verkehrslage

Ein Mitverschulden sei dem Kläger nicht anzulasten, so das Landgericht. Das Überholen sei nicht aufgrund einer unklaren Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO unzulässig gewesen. Eine unklare Verkehrslage liege vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen dürfe. So habe der Fall hier nicht gelegen. Zwar habe sich der Lkw vor dem Abbiegevorgang verlangsamt. Daraus habe der Kläger aber nicht auf ein beabsichtigtes Linksabbiegen schließen müssen, da es für eine Reduzierung der Geschwindigkeit eine Vielzahl harmloser Ursachen geben könne.

Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/zfs 2015, 380/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24150

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI