18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil18.03.2015

"Uber Pop": Vermittlung von Fahrten ohne Erlaubnis nach dem Personen­beförderungs­gesetz untersagtLG Frankfurt am Main hält Verhalten des Unternehmens für wettbe­wer­bs­widrig

Das Landgericht Frankfurt hat dem Dienst "Uber" bundesweit untersagt, Fahrten von Privatfahrern zu vermitteln, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Personen­beförderungs­gesetz (sogenannte Taxikonzession) verfügen.

Bereits im Juli 2014 hatte eine andere Kammer des Landgerichts dem Unternehmen Uber im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, Fahrten von Privatfahrern zu vermitteln. Diese Verfügung hatte die Kammer damals aus formalen Gründen (Fehlende Dringlichkeit wegen Verzögerung der Antragstellung) wieder aufgehoben. Die klagende Taxi Deutschland betreibt einen bundesweiten Taxiruf sowie eine App zur Vermittlung von Taxifahrten und ist damit Wettbewerberin der Beklagten.

"Uber" stiftet Fahrer zum Rechtsbruch an

Die 8. Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main verwies nun in seiner Urteils­be­gründung darauf, dass es das Gericht für wettbewerbswidrig halte, dass Uber über sein Angebot "Uber Pop" Fahrtwünsche an Fahrer vermittelt, die keine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzen und die Fahrer damit zum Rechtsbruch anstiftet.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats nach Zustellung der Entschei­dungs­gründe mit der Berufung zum Oberlan­des­gericht angegriffen werden. Einstweilen ist sie nur wirksam, wenn die Klägerin eine Sicherheit in Höhe von 400.000 Euro hinterlegt.

Quelle: Landgericht Frankfurt am Main/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20788

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI