23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.

Dokument-Nr. 31930

Drucken
Beschluss10.05.2022Landgericht Frankfurt am Main2-13 T 26/22
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2022, 747Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2022, Seite: 747
  • WuM 2022, 369Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2022, Seite: 369
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Fulda, Beschluss06.04.2022, 37 C 8/22 (G)
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Beschluss10.05.2022

Verwal­ter­be­stellung mittels einstweiliger Verfügung in zerstrittener Zwei-Personen-WEGVoraussetzung ist Nennung übernah­me­be­reiter Verwalter

Mittels einer einstweiligen Verfügung kann die Bestellung eines Verwalters in einer zerstrittenen Zwei-Personen-WEG durchgesetzt werden. Dies setzt aber voraus, dass übernah­me­bereite Verwalter genannt werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine aus zwei Personen bestehende Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft in Hessen war tief zerstritten. Einer der Wohnungs­ei­gentümer wollte daher einen neutralen Verwalter bestellen. Diesen Anspruch wollte er mittels einer einstweiligen Verfügung durchsetzen, da der andere Wohnungs­ei­gentümer eine Verwal­ter­be­stellung verweigerte. Das Amtsgericht Fulda wies den Antrag wegen fehlender Eilbe­dürf­tigkeit zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Antragstellers.

Eilbe­dürf­tigkeit der Verwal­ter­be­stellung bei zerstrittener Gemeinschaft

Das Landgericht Frankfurt a.M. führte zum Fall aus, dass auch in einer Zwei-Personen-Gemeinschaft ein Anspruch auf Bestellung eines Verwalters bestehe. Dieser Anspruch könne auch mittels einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden, wenn die Gemeinschaft zerstritten ist. Insofern sei eine Eilbe­dürf­tigkeit gegeben.

Voraussetzung ist Nennung übernah­me­be­reiter Verwalter

Voraussetzung sei aber die Angabe übernah­me­be­reiter Verwalter, so das Landgericht. Das Gericht könne keinen Verwalter zur Übernahme zwingen. Es sei auch nicht seine Aufgabe anstelle der Eigentümer einen übernah­me­willigen Verwalter zu suchen. Möglich sei lediglich, dass sich die Eigentümer (ggf. abwechselnd) zum Verwalter bestellen.

Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2022, 369/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31930

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI