21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.

Dokument-Nr. 33470

Drucken
Urteil07.09.2023Landgericht Frankfurt am Main2-13 S 116/22
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 1100Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 1100
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Bensheim, Urteil01.09.2022, 6 C 348/22
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil07.09.2023

Klage wegen Beein­träch­ti­gungen des Gemeinschafts­eigentums müssen von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft geführt werdenKeine Prozess­führungs­befugnis des einzelnen Wohnungs­ei­gen­tümers

Kommt es zu Beein­träch­ti­gungen des Gemeinschafts­eigentums, so ist nach § 9 a Abs. 2 WEG die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft klagebefugt. Der einzelne Wohnungs­ei­gentümer kann demgegenüber nicht klagen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob ein Wohnungs­ei­gentümer im Januar 2022 vor dem Amtsgericht Bensheim Klage gegen die übrigen Wohnungs­ei­gentümer. Es ging dabei um eine Beein­träch­tigung des Gemein­schafts­ei­gentums. Der Kläger wollte Zugang zu bestimmten Räumen im Kellergeschoss der Wohnanlage. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.

Keine Prozess­füh­rungs­be­fugnis des Wohnungs­ei­gen­tümers

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Beklagten. Die Klage sei mangels Prozessführungsbefugnis des Klägers unzulässig. Für die Rechte aus dem gemein­schaft­lichen Eigentum sei nach § 9 a Abs. 2 WEG allein die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft als Verband ausübungsbefugt. Bezüglich des Gemein­schafts­ei­gentums bestehen die Pflichten der Wohnungs­ei­gentümer nur gegenüber dem Verband, der daher insoweit auch allein zur Ausübung der Rechte aus § 14 WEG und § 1004 BGB befugt sei. Die Konzentration der Prozess­füh­rungs­be­fugnis umfasse auch auf § 985 BGB und § 861 BGB gestützte Ansprüche.

Anspruch auf Unterlassung steht weiterhin Wohnungs­ei­gentümer zu

Zwar habe weiterhin jeder Wohnungs­ei­gentümer einen Anspruch darauf, so das Landgericht, dass Beein­träch­ti­gungen des gemein­schaft­lichen Eigentums unterbleiben. § 9 a Abs. 2 WEG weise die Ausübung dieser Ansprüche aber der Gemeinschaft der Wohnungs­ei­gentümer zu.

Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33470

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI