14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil24.08.2011

Verletzung des Namens- und Markenrecht – Ringverein darf sich nicht weiter „AC Eintracht Frankfurt“ nennenFußballverein "Eintracht Frankfurt" hält ältere Namens- und Markenrechte

Das Landgericht Frankfurt/Main hat der Klage des Eintracht Frankfurt e.V. und der Eintracht Frankfurt Fußball AG gegen den „AC Eintracht Frankfurt a.M.“ und ihr Vorstands­mitglied weitgehend stattgegeben. Der beklagte Ringerverein wurde verurteilt, die Benutzung der Bezeichnung „AC Eintracht Frankfurt“ als Bezeichnung für einen Sportverein, für ihre Internet-Domain sowie als Marke für eine Vielzahl von Waren und Dienst­leis­tungen zu unterlassen. Weiterhin wurden die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten sowie zur Tragung der Prozesskosten verurteilt.

Der beklagte Verein des zugrunde liegenden Streitfalls, der seit fast 100 Jahren als „AC Eckenheim“ existierte, hatte sich Ende 2009 in „AC Eintracht Frankfurt“ umbenannt, einen entsprechende Domain gesichert und eine gleichlautende Markenanmeldung beim Europäischen Markenamt eingereicht.

Ringverein hätte sich älterer Rechte des Klägers bewusst sein müssen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil festgestellt, dass dies die Rechte der Klägerinnen aus ihrem Namens- und Markenrecht verletzt hat, da das Namensrecht des Eintracht Frankfurt e.V. bereits seit 1929 existiert und sie Inhaberin einer Vielzahl von Marken ist, die zum Teil bereits seit Jahrzehnten existieren. Da die Beklagten auch schuldhaft gehandelt haben, seien sie auch zum Schadenersatz verpflichtet. Es ist aufgrund der Bekanntheit der Klägerin nach Auffassung des Gerichts ausgeschlossen, dass sich Ringverein der älteren Rechte des Klägers nicht bewusst war, so das Gericht in der Urteils­be­gründung.

Quelle: Landgericht Frankfurt am Main/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12189

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI