21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 31451

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Düsseldorf Urteil02.02.2022

Deckungsklagen gegen die ARAG-Rechts­schutz­versicherung in Diesel-Abgas-FällenARAG-Rechts­schutz­versicherung zum Deckungsschutz verpflichtet

Im Landgericht Düsseldorf hat entschieden, wann die ARAG als Rechts­schutz­versicherung Deckungszusagen im Zusammenhang mit der Diesel-Abgas-Problematik zu erteilen habe und wann nicht. Deckungsschutz ist zu gewähren, wenn einem bedürftigen Kläger unter dem Gesichtspunkt hinreichender Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO Prozess­kos­tenhilfe zu bewilligen wäre. Das wird allgemein schon dann bejaht, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger Rechts- und Tatfragen abhängt. Die Klärung solcher Fragen darf nicht in den Deckungsprozess verlagert werden.

Das LG stellt klar, dass in den Diesel-Abgas-Fällen also zu klären sei, wann die Klage eines Autokäufers wegen der Manipulation des Fahrzeugs mittels einer illegalen Abschalt­ein­richtung in diesem Sinne hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Zunächst entschied das Landgericht Düsseldorf zu einem Mercedes ML 350 BT 4M, gekauft am 15.06.2017, dass die beklagte ARAG-Rechts­schutz­ver­si­cherung zum Deckungsschutz für ein gerichtliches Verfahren verpflichtet ist. Es ging um die Deckungszusage für ein Berufungs­ver­fahren beim Oberlan­des­gericht Stuttgart.

Rechtslage hinsichtlich Mercedes ML 350 BT 4M nicht gänzlich geklärt

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage des Autokäufers gegen die Daimler AG abgewiesen. Trotzdem sah das Landgericht Düsseldorf "die Rechtslage hinsichtlich eines Mercedes ML 350 BT 4M nicht so weit zugunsten des Fahrzeug­her­stellers geklärt, dass die Gewährung von Rechtsschutz für das Berufungs­ver­fahren wegen fehlender Erfolgsaussicht versagt werden könnte." Denn immerhin habe der Bundes­ge­richtshof in seinem Urteil vom 13.07.2021 (VI ZR 128/20) der dortigen Revision des Versi­che­rungs­nehmers stattgegeben und die Sache zur weiteren Aufklärung hinsichtlich der dort ebenfalls streitigen Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung an das Oberlan­des­gericht zurückverwiesen.

Deckungsklage zu Mercedes C 220 Blue TEC 220 erfolglos

Eine Deckungsklage zu einem Mercedes C 220 Blue TEC 220, gekauft am 03.08.2015, erstmals zugelassen im Jahr 2014, wies das Landgericht Düsseldorf ab. Der Kläger hatte von der Rechtsschutzversicherung verlangt, ihm für die außer­ge­richtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schaden­er­satz­ansprüchen aus unerlaubter Handlung im Hinblick auf die illegale Abschalt­ein­richtung Versicherungsschutz zu gewähren.

Haftungs­vor­aus­set­zungen seit Langem durch BGH-Entscheidung geklärt

Das Landgericht Düsseldorf sah auf Grundlage des klägerischen Vortrags in diesem Verfahren keine hinreichende Aussicht auf Erfolg dieser Klage. Die Voraussetzungen einer Haftung nach § 826 BGB seien höchst­rich­terlich abstrakt bereits seit Langem geklärt und durch die Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) hinsichtlich der Entwicklung und des Einsatzes einer unzulässigen Abschalt­ein­richtung im Rahmen der Abgasreinigung weiter konkretisiert worden. Eine diesen Maßstäben entsprechende sittenwidrige Schadens­zu­fügung habe der Kläger weder vorgetragen noch sei sie sonst ersichtlich. Der Kläger habe keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass die Mitarbeiter der Daimler AG bei der Entwicklung der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung oder des Thermofensters bewusst eine unzulässige Abschalt­vor­richtung verwendet und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen hätten.

Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31451

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI