23.11.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
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Landgericht Düsseldorf laufendes Verfahren

Düsseldorfer Zigarettenrauch-Streit: Berufung des rauchenden Mieters Friedhelm Adolfs wird am 22. Mai verhandelt75-jähriger gekündigter Rentner wehrt sich gegen Räumungsurteil

Die Kündigung des rauchenden Mieters Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf machte deutschlandweit Schlagzeilen. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass dem Rentner die Wohnung gekündigt werden durfte, weil der Zigarettenrauch ins Treppenhaus zog und die Nachbarn belästigte. Am 22. Mai wird der Streit vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt.

Der Vermieter hatte dem 75 Jahre alten und seit über 40 Jahren im Haus lebenden Mieter gekündigt, weil sich neue Mieter des Hauses über den Zigarettenrauch beschwerten. Der Rauch zog aus der Wohnung in das Treppenhaus. Der Vermieter verklagte den Mieter vor dem Amtsgericht Düsseldorf auf Räumung und erhielt Recht. Der Mieter legte gegen diese Entscheidung Berufung ein.

"Völlig falsch vorgenommene Abwägung"

In der Berufungs­be­gründung wird vorgetragen, dass das Amtsgericht eine "völlig falsch vorgenommene Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter im Einzelfall" getroffen habe.

Geruchs­be­läs­tigung zu einer Gesund­heits­ge­fährdung ausgeweitet

Das Amtsgericht habe völlig zu Unrecht die unstreitige Geruchs­be­läs­tigung zu einer Gesund­heits­ge­fährdung ausgeweitet und sei damit dem Vortrag der Klägerseite völlig kritiklos gefolgt. Eine Geruchs­be­läs­tigung für sich alleine müsse aber noch keine Gesund­heits­ge­fährdung mit sich bringen, wird in der Berufungs­schrift weiter ausgeführt.

Berufungskläger bemängelt nicht ausreichenden medizinischen Sachverstand des Gerichts

Völlig unsubstanziiert sei der Vortrag der Klägerseite, dass das Rauchverhalten des Berufungs­klägers in seiner Wohnung über eine Geruchs­be­läs­tigung im Hausflur hinaus zu einer Gesund­heits­ge­fährdung führe. Weder die Klägerin noch das Gericht verfügten ansatzweise über ausreichend medizinischen Sachverstand, um feststellen zu können, ob und in welchem Maße tatsächlich eine Gesund­heits­ge­fährdung von der Geruchs­be­läs­tigung im Hausflur ausgehe.

Wohnungssuche würde sich wegen des Medien­in­teresses schwierig gestalten

Weiterhin sei zu berücksichtigen, dass der 75-jährige Kläger kaum eine Möglichkeit habe - insbesondere nach dem jetzigen Medieninteresse, welches das angefochtene Urteil ausgelöst habe - eine anderweitige Wohnung zu finden.

Härtefall

Auch sei zu berücksichtigen, dass der Berufungskläger als Witwer im besonderen Maße an der Wohnung mit ihren Erinnerungen hänge; seine Ehefrau sei vor 10 Jahren gestorben. Er habe mit seiner Frau etwa 30 Jahre in dieser bescheidenen Wohnung für 250,00 Euro gewohnt. Die Wohnung jetzt verlassen zu müssen, stelle für ihn eine kaum noch zu überbietende Härte dar, argumentiert der Anwalt des Mieters in der Berufungs­schrift.

Verhand­lungs­termin am 22. Mai 2014

Das Landgericht Düsseldorf setzt die Verhandlung über die Berufung des beklagten Mieters gegen das Räumungsurteil des Amtsgerichts Düsseldorf am 22. Mai 2014 um 9.30 Uhr fort.

Quelle: ra-online, Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann, Landgericht Düsseldorf (pm/pt)

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