15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 18818

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Coburg Urteil09.04.2014

Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für angeblich mangelhaftes RasensaatgutSach­ver­ständigen­gut­achten belegt Wahrschein­lichkeit des Bewuchses mit Unkraut unabhängig von der Qualität des Saatguts

Das Landgericht Coburg hat die Klage einer Käuferin von Rasensaatgut abgewiesen, mit der die Frau von dem Verkäufer Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangte, weil das angeblich nicht ausreichend keimfähige Saatgut zum Wachsen von Unkraut und daraus resultierenden gesund­heit­lichen Problemen der Klägerin geführt hatte. Das Landgericht verneinte eine fehlerhafte Beratung durch den Verkäufer und verwies darauf, dass sich die Unkrautkeime laut Sach­ver­ständigen­gut­achten bereits zuvor im Boden befunden hätten und es damit unabhängig von der Qualität des Saatguts zu einem Bewuchs mit Unkraut gekommen wäre.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls kaufte im Frühjahr 2012 einen 10 kg-Sack Rasensamen beim späteren Beklagten. Damit besäte sie verschiedene Flächen auf ihrem Grundstück. Die Klägerin gab an, dass sich in der Folge dichter Unkrautbewuchs gebildet habe. Sie reklamierte diesen Zustand beim Beklagten. Dieser empfahl ihr Unkraut­ver­nich­tungs­mittel zu verwenden und bot ihr einen neuen Sack Saatgut an. Dies wollte die Klägerin aber nicht und verlangte die Neuanlage ihrer Rasenflächen durch den Beklagten.

Klägerin verlangt Schadensersatz für Entfernung des Unkrauts und Schmerzensgeld für hierbei entstandene Erkrankungen

Die Klägerin erhob dann die Klage in der sie angab, das Saatgut sei verdorben gewesen. Deshalb habe sich das Unkraut verbreitet. Sie habe dieses Unkraut in ca. 100 Stunden entfernt. Hierfür verlangte sie je Stunde 15 Euro, insgesamt 1.500 Euro. Darüber hinaus sei sie infolge dieser Gartenarbeit im Arm-Schulter-Bereich erkrankt. Die Klägerin meinte, dass ihr dafür ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.000 Euro zustünde. Zudem habe sie aufgrund der Erkrankung in ihrem Haushalt nicht wie üblich tätig sein können. Dafür verlangte sie weitere 5.500 Euro. Die Klägerin brachte zudem vor, der Verkäufer habe sie hinsichtlich des Unkrauts falsch beraten.

Der Beklagte war der Auffassung, dass der Klägerin keine Ansprüche gegen ihn zustünden.

Keime für Unkraut waren bereits vor Aussaat des Rasens im Boden

Das Landgericht Coburg wies die Klage vollständig ab. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass der Rasensamen am Bewuchs mit Unkraut schuld war. Ein Sachver­ständiger fand heraus, dass es unabhängig von der Qualität des Saatguts zu einem Bewuchs mit Unkraut gekommen wäre. Das Unkraut keime schneller als die Rasensaat und überwuchere dann die Gräser. Die Keime für das Unkraut hätten sich bereits im Boden befunden. Daher war die Qualität der Rasensamen für die Wurzel allen Übels - das Unkraut - egal.

LG verneint falsche Beratung durch Verkäufer

Auch eine falsche Beratung des Beklagten vermochte das Landgericht nicht zu erkennen. Die Gespräche zwischen der Klägerin und dem Beklagten hatten nur im Rahmen ihrer Reklamation stattgefunden. Bei einer solchen Sachlage könne man nicht von einem Beratungs­vertrag oder einer Beratungs­pflicht des Verkäufers sprechen.

Mit den von der Klägerin vorgebrachten Schaden­s­po­si­tionen musste sich das Gericht nicht mehr befassen. Der Verkäufer konnte nichts für die von der Klägerin behaupteten Schäden.

Quelle: Landgericht Coburg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18818

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI