03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.
ergänzende Informationen

Landgericht Bremen Urteil22.02.2017

Werbung für "Gewinnreise" untersagtInanspruchnahme eines "Gewinns" darf nicht mit Erhebung zusätzlicher Kosten verknüpft werden

Das Landgericht Bremen hat dem Reiseanbieter Kompass Holidays GmbH, Bremen, untersagt, in Werbeschreiben mitzuteilen, dass der jeweilige Werbeadressat eine Reise gewonnen habe, wenn der Gewinner der Reise gleichwohl Kosten, insbesondere für einen Kerosinzuschlag, Flugha­fen­zu­schlag und/oder Saisonzuschlag, für die Reise tragen muss.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Unternehmen im April 2016 Werbeschreiben, sogenannte Gewinn­mit­tei­lungen, an Verbraucher verschickt. In diesem Schreiben wurde dem Verbraucher mitgeteilt, dass er eine 8-tägige Traumreise für zwei Personen in die Türkei gewonnen habe. Es wurde dann darauf hingewiesen, dass nur ein eventueller Flugha­fen­zu­schlag und/oder ein eventueller Saisonzuschlag anfielen. In einer Anlage zu dem Schreiben wurde dann unter der Rubrik "exklusive Leistungen" darauf hingewiesen, dass ein "Kerosinzuschlag" in Höhe von ca. 49 Euro vor Ort bei der Reiseleitung zu zahlen sei.

LG gibt Klage der Wettbe­wer­bs­zentrale statt

In seiner Entscheidung teilt das Landgericht Bremen die Auffassung der Wettbe­wer­bs­zentrale, dass die Inanspruchnahme eines "Gewinns" nicht mit der Erhebung zusätzlicher Kosten verknüpft werden darf (Nr. 17 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG).

Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24006

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI