21.11.2024
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Landgericht Bonn Beschluss28.01.2021

Unzulässige Mo­dernisierungs­miet­erhöhung bei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendigem Austausch einer HeizungsanlageVorliegen einer Instandhaltung

Ist der Austausch einer Heizungsanlage aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich, ist eine Mo­dernisierungs­miet­erhöhung unzulässig. Denn es liegt eine Instandhaltung vor. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Bonn im Jahr 2021 als Berufungs­instanz über die Wirksamkeit eines Moder­ni­sie­rungs­mie­t­er­hö­hungs­ver­langens nach Austausch der Heizungsanlage zu entscheiden. Das Mieter­hö­hungs­ver­langen war aus dem Jahr 2016 und verlangte eine Mieterhöhung von fast 40 EUR. Der Austausch der Heizungsanlage war aufgrund von § 10 EnEV erforderlich.

Unwirksamkeit des Moder­ni­sie­rungs­mie­t­er­hö­hungs­ver­langens

Das Landgericht Bonn entschied, dass das Moder­ni­sie­rungs­mie­t­er­hö­hungs­ver­langen unwirksam sei. Da ein gesetzlich erforderlicher Austausch der Heizungsanlage gemäß § 10 EnEV der Instandhaltung zuzuordnen sei, scheide eine Umlage einer solchen gesetzlich angeordneten Modernisierung auf den Mieter aus.

Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (zt/WuM 2021, 487/rb)

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