Dokument-Nr. 30923
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- WuM 2021, 487Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2021, Seite: 487
- Amtsgericht Bonn, Urteil23.06.2020, 206 C 233/19
- Energetische Modernisierung rechtfertigt keine Mieterhöhung bei gleichzeitigen die Energieeinsparung aufhebenden MaßnahmenAmtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil11.01.2018, 202 C 374/17
- Keine Duldungspflicht bei Austausch der Einrohrheizung durch Zweirohrheizung in nur einzelnen WohnungenLandgericht Berlin, Urteil20.07.2020, 64 S 215/19
- Keine Modernisierungsmieterhöhung bei Austausch einer fast drei Jahrzehnte alten GasetagenheizungLandgericht Berlin, Beschluss06.07.2022, 65 S 65/22
Landgericht Bonn Beschluss28.01.2021
Unzulässige Modernisierungsmieterhöhung bei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendigem Austausch einer HeizungsanlageVorliegen einer Instandhaltung
Ist der Austausch einer Heizungsanlage aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich, ist eine Modernisierungsmieterhöhung unzulässig. Denn es liegt eine Instandhaltung vor. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Bonn im Jahr 2021 als Berufungsinstanz über die Wirksamkeit eines Modernisierungsmieterhöhungsverlangens nach Austausch der Heizungsanlage zu entscheiden. Das Mieterhöhungsverlangen war aus dem Jahr 2016 und verlangte eine Mieterhöhung von fast 40 EUR. Der Austausch der Heizungsanlage war aufgrund von § 10 EnEV erforderlich.
Unwirksamkeit des Modernisierungsmieterhöhungsverlangens
Das Landgericht Bonn entschied, dass das Modernisierungsmieterhöhungsverlangen unwirksam sei. Da ein gesetzlich erforderlicher Austausch der Heizungsanlage gemäß § 10 EnEV der Instandhaltung zuzuordnen sei, scheide eine Umlage einer solchen gesetzlich angeordneten Modernisierung auf den Mieter aus.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2021
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (zt/WuM 2021, 487/rb)
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