18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 22094

Drucken
Urteil05.08.2015Landgericht Berlin67 S 76/15
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2015, 1599Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2015, Seite: 1599
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil05.08.2015

Mieterhöhung: Graffitis begründen kein wohnwert­min­derndes MerkmalKein überwiegend schlechtes Erschei­nungsbild

Im Rahmen einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete stellen Graffiti im Treppenhaus kein wohnwert­min­derndes Merkmal dar. Ein überwiegend schlechtes Erschei­nungsbild ist damit nicht verbunden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte im Oktober 2013 der Vermieter einer Wohnung von seinen Mietern die Zustimmung zu einer Mieterhöhung im Sinne von § 558 BGB. Dies lehnten die Mieter jedoch unter anderem mit der Begründung ab, dass das Treppenhaus aufgrund der vorhandenen Graffitis als wohnwert­mindernd zu berücksichtigen sei. Da der Vermieter dies anders sah, kam der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten des Vermieters. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.

Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung bestand

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Mieter zurück. Dem Vermieter habe gegenüber seinen Mietern ein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung zugestanden. Denn das wohnwert­min­dernde Merkmal "Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechten Zustand" sei nicht gegeben gewesen. Die Graffitis haben nicht genügt, um ein überwiegend schlechtes Erschei­nungsbild anzunehmen.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1599/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22094

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI