21.11.2024
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Landgericht Berlin Vergleich26.04.2012

Abfällige Äußerungen auf Myspace, Facebook und Twitter: Bushido schließt Wider­rufs­ver­gleichRapper stimmt Entschä­di­gungs­zahlung von 12.000 Euro vorerst zu

Ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin, bei dem es um abfällige Äußerungen des Rappers Bushido über die Klägerin im Internet ging, ist mit einem Vergleich vorerst zu Ende gegangen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte sich der Rapper Bushido auf den Seiten von Myspace, Facebook und Twitter abfällig über die Klägerin geäußert, dann allerdings auf ihr Verlangen eine strafbewehrte Unter­las­sungs­er­klärung bezüglich dieser Äußerungen und ihrer Löschung abgegeben.

Klägerin fordert 120.000 Euro Entschädigung

Gegenstand der nachfolgenden Zivilklage waren eine Zahlungs­for­derung in Höhe von 100.000 Euro als Entschädigung wegen einer Persön­lich­keits­rechts­ver­letzung durch die Äußerungen sowie eine Forderung in Höhe von 20.000 Euro als Vertragsstrafe wegen einer angeblich verzögerten Löschung der beanstandeten Formulierung auf den Seiten von Myspace.

Bushido behält sich Widerruf des Vergleichs vor

Nach einer Beweisaufnahme durch das Landgericht haben sich die Kontrahenten heute auf eine Zahlung durch Bushido in Höhe von 12.000 Euro verglichen, sich aber den Widerruf dieses Vergleichs binnen zwei Wochen vorbehalten.

Der Vergleichstext im Wortlaut:

"1. Der Beklagte zahlt an die Klägerin zur Abgeltung der Vertragsstrafe und der Geldent­schä­digung einen Betrag von 12.000 Euro.

Mit Zahlung dieser Summe sind alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien aufgrund der streit­ge­gen­ständ­lichen Äußerungen abgegolten.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagten 1/10 und die Klägerin 9/10.

3. Die Parteien behalten sich den Widerruf des Vergleichs durch einfache schriftliche Anzeige bei Gericht bis zum 10. Mai 2012 vor".

Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

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