18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil24.02.2015

Kaufver­tragliche Regelung über Entschädigungs­zahlungen beim Betrieb von Windkraft­anlagen auf land­wirtschaft­lichen, ehemals volkseigenen Flächen unwirksamRegelungen verstoßten als Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen gegen das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung

Das Landgericht Berlin hatte über die Frage der Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäfts­be­dingung zu entscheiden, die in einem Kaufvertrag über den Erwerb von land­wirtschaft­lichen, ehemals volkseigenen Flächen enthalten ist.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der Kläger im Mai 2005 in Mecklenburg-Vorpommern landwirt­schaft­lichen, ehemals volkseigenen Flächen mit einer Größe von ca. 71 Hektar von der Beklagten erworben, die als Immobilien-Dienstleister des Bundes den gesetzlichen Auftrag hat, in den neuen Bundesländern gelegene ehemals volkseigene land- und forst­wirt­schaftliche Flächen zu privatisieren. Maßstab für solche Verträge ist u.a. die Fläche­n­er­wer­bs­ver­ordnung, mit der sichergestellt werden soll, dass die gekauften Flächen längere Zeit ausschließlich landwirt­schaftlich genutzt werden.

Kaufvertrag regelt Bedingungen für Errichtung von Windener­gie­anlagen

In § 10 des Kaufvertrages hatten die Parteien Bestimmungen für den Fall vereinbart, dass der Kläger während der ersten fünfzehn Jahre nach Vertragsschluss Flächen ganz oder teilweise als Standort für die Errichtung von Windener­gie­anlagen o. ä. nutzen möchte. Danach sollte eine vorherige Zustimmung der Beklagten erforderlich und zugleich eine Entschädigung an sie zu zahlen sein, deren Höhe 75 % des auf die Gesamt­nut­zungsdauer der Anlage kapitalisierten Entschä­di­gungs­be­trages betragen sollte.

Beklagte fordert kaufvertraglich geregelte Entschädigung

Der Kläger beabsichtigte 2014, auf einem Teil von ca. 1,41 % der erworbenen Gesamtfläche drei Windräder aufstellen zu lassen. Die über dieses Vorhaben unterrichtete Beklagte forderte daraufhin die Zahlung der gemäß § 10 Ziffer 5 des Kaufvertrages vorgesehenen Entschädigung.

Kläger sieht sich nicht zur Zahlung von Entschä­di­gungs­leis­tungen verpflichtet

Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass er nicht entsprechend den kaufver­trag­lichen Regelungen verpflichtet sei, die Beklagte in die Verhandlungen mit einem Energie­an­la­gen­be­treiber einzubeziehen und ihr einen kapitalisierten Entschä­di­gungs­betrag zu zahlen.

Art der Bemessung der Entschä­di­gungs­leistung könnte für Kläger den Ruin bedeuten

Das Landgericht Berlin gab der Klage statt, da die kaufver­trag­lichen Regelungen als Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen gegen das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung gemäß § 307BGB verstießen. Die Fläche­n­er­wer­bs­ver­ordnung sehe nicht vor, dass die Beklagte an einer der Zweckbindung wider­spre­chenden Nutzung der landwirt­schaft­lichen Flächen finanziell beteiligt werden solle. Durch die im Kaufvertrag festgelegte Art der Bemessung der Entschä­di­gungs­leistung werde der Kläger in einer unangemessenen, ihn möglicherweise sogar in den Ruin treibenden Weise benachteiligt. Denn die Entschädigung solle sich nach der Gesamt­nut­zungsdauer einer Windenergieanlage errechnen, die regelmäßig einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren umfasse, während die Frist nach der Fläche­n­er­wer­bs­ver­ordnung, innerhalb derer der Erwerber an eine landwirt­schaftliche Nutzung gebunden sei, nur 15 Jahre betrage. Auch sei es nicht zumutbar, dass diese sehr hohe - möglicherweise einen Millionenbetrag erreichende - Entschädigung bereits innerhalb von nur einem Monat an die Beklagte zu zahlen sei, während der Kläger von dem Windener­gie­an­la­gen­be­treiber eine Beteiligung an den Einspei­se­erlösen nur in jährlichen Teilzahlungen über einen Zeitraum von 20 Jahren erhalte.

Quelle: Kammergericht/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20880

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI