18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Augsburg Urteil30.07.2014

Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassen wegen negativer Online-Bewertung setzt Beweis der Unwahrheit der in Bewertung enthaltenen Behauptungen vorausVerlagerung der Beweislast auf Käufer bei ehrenrührigen Tatsachen­behauptungen

Einem Online-Händler steht ein Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassen wegen einer negativen Online-Bewertung nur zu, wenn er nachweist, dass die in der Bewertung enthaltenen Behauptungen unwahr sind. Die Beweislast kann auf den Käufer verlagert werden, wenn die Tatsachen­behauptungen ehrenrührig sind. Dies hat das Landgericht Augsburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2013 erwarb ein Käufer von einem Online-Händler über eine Verkaufs­plattform im Internet ein Insek­ten­schutz­fenster zur Selbstmontage. Nachträglich beschwerte sich der Käufer beim Online-Händler über die angebliche Fehler­haf­tigkeit der Monta­ge­an­leitung. Da der Online-Händler den Käufer nur vertröstete und hinhielt, wandte sich der Käufer an den Betreiber der Verkaufs­plattform. Dieser erstattete dem Käufer den Kaufpreis zurück. Nachfolgend verfasste der Käufer eine negative Bewertung über den Online-Händler, in dem er die Reaktion des Online-Händlers auf seine Beschwerde beschrieb. Daraufhin verlangte der Online-Händler die Löschung der Bewertung und drohte die Erstattung einer Anzeige an. Dies nahm wiederum der Betreiber der Verkaufs­plattform zum Anlass den Online-Händler abzumahnen und sein Verkäuferkonto zu sperren. Der Online-Händler erhob schließlich gegen den Käufer Klage auf Schadensersatz und Unterlassen der negativen Bewertung.

Kein Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassen

Das Landgericht Augsburg entschied gegen den Online-Händler. Diesem stehe weder ein Anspruch auf Schadensersatz noch auf Unterlassen zu. Denn dies hätte den Nachweis vorausgesetzt, dass die von dem Käufer in der Bewertung verbreiteten Behauptungen falsch seien. Der Online-Händler habe also beweisen müssen, dass die Monta­ge­an­leitung für das Insek­ten­schutz­fenster nicht fehlerhaft, sondern inhaltlich richtig gewesen sei. Diesen Nachweis habe der Online-Händler nicht erbracht.

Umkehr der Beweislast bei ehrenrührigen Tatsa­chen­be­haup­tungen

Zwar komme eine Verlagerung der Beweislast auf den Käufer bei der Verbreitung von ehrenrührigen Tatsa­chen­be­haup­tungen in Betracht, so das Landgericht. Die vom Käufer in das Portal eingestellte Bewertung sei aber keine ehrenrührige Tatsa­chen­be­hauptung.

Quelle: Landgericht Augsburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25744

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI