18.12.2024
18.12.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Köln Urteil14.09.2011

Arbeitgeber darf ärztliches Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag fordernVorlage einer Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung schon ab dem ersten Krankheitstag bedarf keiner besonderen Begründung

Ein Arbeitgeber ist berechtigt, von einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer, bereits am ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung zu verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­a­r­beits­ge­richts Köln hervor.

In dem zu entscheidenden Fall hatte sich eine Arbeitnehmerin für den Tag krank gemeldet, für den sie vorher vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Der Arbeitgeber hatte sie daraufhin aufgefordert, künftig am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest einzuholen und vorzulegen. Die Arbeitnehmerin sah das als sachlich ungerecht­fertigt an.

Besonderer Anlass für Pflicht zur Vorlage der Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung am ersten Krankheitstag nicht erforderlich

Dies sah das Landgericht Köln jedoch anders. Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Entgelt­fort­zah­lungs­gesetz (EFZG) spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, die Vorlage schon früher, beispielsweise am ersten Krankheitstag zu verlangen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG). Einen besonderen Anlass braucht der Arbeitgeber hierfür nicht.

Das Verlangen des Arbeitgebers, eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung schon ab dem ersten Tag der Krankheit vorzulegen, bedarf nach Auffassung des Gerichts weder einer Begründung noch ist die Aufforderung des Arbeitgebers vom Gericht auf „billiges Ermessen“ zu überprüfen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Köln/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12760

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI