21.11.2024
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Dokument-Nr. 33804

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil05.03.2024

Tariflicher Ausschluss der Inflations­ausgleichs­prämie während der Passivphase der Altersteilzeit wirksamAusschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ist sachlich gerechtfertigt

Der tarifliche Ausschluss eines Arbeitnehmers in passiver Altersteilzeit von der Zahlung einer einmaligen Inflations­ausgleichs­prämie ist rechtlich möglich. Das Landes­arbeits­gericht Düsseldorf sah in dem Fall eines Arbeitnehmers eines Unternehmens in der Energie­wirt­schaft keine unzulässige Alters­diskriminierung.

Der Kläger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens der Energie­wirt­schaft. Er befindet sich in der für den Zeitraum vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2026 vereinbarten Altersteilzeit im Blockmodell. Die Passivphase begann am 01.05.2022. Der Arbeit­ge­ber­verband energie- und wasser­wirt­schaft­licher Unternehmungen e.V. einigte sich mit Gewerkschaft ver.di für die Beklagte in der Tarifrunde 2023 auf eine zweistufige Gehaltserhöhung um 10,5 %, von der auch der Kläger profitiert. Die Tarif­ver­trags­parteien schlossen zusätzlich einen Tarifvertrag über eine einmalige Sonderzahlung gemäß § 3 Nr. 11c Einkom­mens­steu­er­gesetz (TV IAP), d.h. über die Zahlung einer sog. Infla­ti­o­ns­aus­gleich­s­prämie. Diese Einmalzahlung betrug 3.000 Euro. Von der Zahlung waren ausweislich der Regelungen des TV IAP Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeitnehmer ausgeschlossen, die am 31.05.2023 in einem gekündigten oder ruhenden Arbeits­ver­hältnis standen bzw. sich zu diesem Stichtag in der Passivphase der Altersteilzeit oder im Vorruhestand befanden. Nicht ausgenommen waren Beschäftigte in Elternzeit.

Tarifliche Ausschluss­tat­bestand verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz

Die Klage auf Zahlung der Infla­ti­o­ns­aus­gleich­s­prämie in Höhe von 3.000 Euro in der Passivphase der Altersteilzeit hatte, wie schon vor dem Arbeitsgericht Essen, keinen Erfolg. Der tarifliche Ausschluss von dem Anspruch auf Gewährung der Infla­ti­o­ns­aus­gleich­s­prämie für die Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeitnehmer, die sich am Stichtag 31.05.2023 in der Passivphase der Altersteilzeit befanden, ist wirksam. Dieser tarifliche Ausschluss­tat­bestand verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Beschäftigte in der aktiven und in der passiven Phase der Altersteilzeit im Blockmodell befinden sich nicht in einer vergleichbaren Lage. Dies folgt aus der Struktur dieses Teilzeitmodells. In der Passivphase wird nur noch das in der Aktivphase in Vollzeit erarbeitete und als Wertguthaben angesparte Entgelt ausgezahlt. Ohne besondere Regelung nehmen Beschäftigte in der Passivphase an Tarif­loh­n­er­hö­hungen nicht teil. Eine solche Teilhabe haben die Tarif­ver­trags­parteien in zulässiger Weise für die Infla­ti­o­ns­aus­gleich­s­prämie - anders als für die allgemeine Tarifsteigerung von 10,5 % - für die Passivphase der Altersteilzeit nicht vorgesehen.

Keine unzulässige Alters­dis­kri­mi­nierung

Die Infla­ti­o­ns­aus­gleich­s­prämie ist in der Ausgestaltung des TV IAP ein arbeits­leis­tungs­be­zogener Vergü­tungs­be­standteil. Auf ihn besteht nicht deshalb ein Anspruch, weil die Inflation auch Beschäftigte in der Passivphase trifft. Auf einen Vergleich der persönlichen Betroffenheit von der Inflation in der aktiven und passiven Phase der Altersteilzeit kommt es nicht an. Soweit Beschäftigte in Elternteilzeit die Infla­ti­o­ns­aus­gleich­s­prämie erhalten, ist diese Differenzierung gerechtfertigt, weil es darum geht, sie durch Belohnung der Betriebstreue auch künftig an den Betrieb zu binden. Dieser Aspekt trifft in der Passivphase der Altersteilzeit nicht mehr zu. In der tariflichen Differenzierung liegt keine unzulässige Altersdiskriminierung. Eine Ungleichbehandlung des Klägers im Verhältnis zu außer­ta­rif­lichen Beschäftigten ist nicht gegeben. Das Landes­a­r­beits­gericht hat die Revision zum Bundes­a­r­beits­gericht zugelassen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

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